07.02.2012 - 3.5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 "Zeppeli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und informiert, dass die im Vorhabenzogenen Bebauungsplan festgesetzte Wohnbebauung mit insgesamt 8 Einzelvillen bislang nicht realisiert werden konnte, da sie nach Aussagen des Vorhabenträgers heute nicht mehr auf dem Wohnungsmarkt nachgefragt werde. Aus diesem Grunde hat der Vorhabenträger ein geändertes Konzept für den Wohnungsbau entwickelt, nach dem ein geschlossener Baukörper mit behutsamem Übergang zum öffentlichen Uferweg sowie zur angrenzenden Wohnanlage realisiert werden soll.

 

 

Herr Kirsch stellt fest, dass es sich um einen geschlossenen Riegel, 4geschossig + Staffelgeschoss handelt.

 

 

Herr Klipp verweist auf die gewünschte Konzentration auf einen Baukörper. Dies bietet die Möglichkeit eine größere Anzahl von Wohnungen vorzuhalten. Das Vorhaben ist im Gestaltungsrat abgestimmt und nochmals geändert worden, die überarbeitete Fassung wurde vom Gestaltungsrat begrüßt.

 

 

Herr Kühn äußert, dass der Lageplan zu klein sei. Die Maßstäblichkeit zum Persiusspeicher ist nicht ablesbar. Er hätte sich einen stärker vertikal zerlegten Baukörper zum Wasser hin gewünscht.

 

 

Herr Klipp entgegnet, dass die Bevorzugung der horizontalen Streckung auf den Gestaltungsrat zurück gehe.

 

 

Auf die Frage von Herrn Heuer, weshalb die 8 Villen nicht vermarktungsfähig sind, informiert Herr Momper (Vorhabenträger), dass 10 Jahre ohne Erfolg versucht worden ist, die Wohnungen ab 160 m² aufwärts zu vermarkten. Deshalb habe man sich jetzt auf eine Mischung kleinerer und größerer Wohnungen orientiert, bei denen von einer Vermarktungsfähigkeit ausgegangen werden kann. 

 

 

Auch Frau Hüneke bedauert die fehlende Darstellung im Kontext.

 

Herr Flender (Architekt) geht auf die Ableitung der Baufigur ein. Das Solitärgebäude passt sich besser an, als die ursprünglich geplanten einzelnen Villen. Die Diskussion im Gestaltungsrat ist auf hohem Niveau geführt worden. Die Tiefgarage, die unter der „Welle“ liegt, bietet den Vorteil, dass jede Wohnung am Wasser liegt und keine, die nach hinten hinaus geht.

 

 

Frau Hüneke bittet künftig neben dem Vorhaben selbst auch immer auch die Nebengebäude in den Darstellungen/Planunterlagen abzubilden, um die Maßstäblichkeit besser beurteilen zu können.

Zu diesem Vorhaben wird um Nachreichung des Planes noch vor der nächsten STVV gebeten.

 

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 16 „Zeppelinstraße/Kastanienallee“ ist im Teilbereich des festgesetzten Allgemeinen Wohngebietes WA 1 und des festgesetzten Allgemeinen Wohngebietes WA 2 gemäß § 2 Abs.1  i. V. m. § 13 a BauGB in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern, der Durchführungsvertrag ist entsprechend zu ändern (siehe auch Anlage 1).

 

2.      Das in Anlage 2 dargestellte Konzept soll die planerische Ausgangsbasis für diese Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans und des zugehörigen Durchführungsvertrags werden.

 

3.      Eine Entscheidung über die Priorität für dieses Bauleitplanverfahren entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2)  und nachfolgender Aktualisierung soll im Rahmen der parallel in die Stadtverordnetenversammlung eingebrachten Beschlussvorlage zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            8

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              2

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=6263&TOLFDNR=74324&selfaction=print