07.02.2012 - 3.8 Strukturanalyse des Lkw-Verkehrs und Fortschrei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Kucharzyk (Bereich Stadtentwicklung-Verkehrsentwicklung) informiert mittels Präsentation detailliert über die durchgeführten Untersuchungen und informiert über das Fazit als Ergebnis der Strukturanalyse:

 

-          Lkw-Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen unter 5%

-          Konzentration des notwendigen Lkw-Verkehrs auf Hauptstraßen  

(Vorrangnetz des Lkw-Führungskonzepts)

-          Anteil Lkw-Verkehr am ein- und ausfahrenden Verkehr von Potsdam: 3,5%, Anteil Lkw-Durchfahrer 0,4%

-          kein flächendeckendes Problem in Potsdam

-          Nachtfahrverbot für Lkw wird aufgrund der fehlenden     Ermächtigungsgrundlage nicht gesamtstädtisch angeordnet

-          Tempo 30 kann nur lokal nach Prüfung im Einzelfall angeordnet werden             

 

Frau Kucharzyk geht auf verschiedene Vertiefungsbereiche, die genauer betrachtet worden sind, ein.

 

 

Auf Rückfragen und Hinweise verschiedener Teilnehmer, u.a.

-          2. Havelbrücke bis 2025 nicht berücksichtigt? (kann nicht erfolgen; keine Vorwegnahme der Szenarienentscheidung StEK Verkehr)

-          Unterscheidung der Begriffe Lkw-Vorrangnetz (innerhalb bzw. außerhalb Positivnetz)  - Die Unterteilung des Vorrangnetzes wird in Abhängigkeit vom Netz für Gefahrguttransport nach GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Schifffahrt) in das Vorrangnetz innerhalb des Positivnetzes und in das Vorrangnetz außerhalb des Positivnetzes untergliedert. Der Transport von gefährlichen Gütern ist in dem Positivnetz zulässig.

-          Im Nachgang informiert die Verwaltung zu den durchgeführten Unternehmensbefragungen: Das Ingenieurbüro hat den befragten Unternehmen im Anschreiben für den Fragebogen die Einhaltung des Datenschutzes zugesichert. Der Stadt werden nur anonymisierte, aufbereitete Daten zur Verfügung gestellt. Dadurch sind keine Aussagen speziell zu einer befragten Einrichtung, wie beispielsweise der Bundeswehr möglich.

-          Die im Anhang 17 dargestellte Routenplanung ist keine Empfehlung der Verwaltung, sondern unterschiedlicher Routenplaner. Bei dem Begriff  „durch die Stadt“ ist die Wegeführung durch das Stadtgebiet gemeint.

 

Im Ergebnis erfolgt Verständigung, dass aufgrund der geringen Anzahl von durchquerenden Lkw keine weiteren Untersuchungen erforderlich sind.

 

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Das überprüfte und angepasste Vorrangnetz für den Lkw-Verkehr wird mit dem weiteren Verwaltungshandeln umgesetzt (Anlage).

2.      Die empfohlenen Maßnahmen für die Vertiefungsbereiche sind von der Verwaltung umzusetzen.

3.      Maßnahmen, die nicht im laufenden Geschäft der Verwaltung umgesetzt werden können, sind als gesonderte Beschlussvorlage einzubringen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            6

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              4

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Anlagen zur Vorlage