21.02.2012 - 4.1 Vorstellung der Machbarkeitsstudie Verkehr Naue...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- FB Grün- und Verkehrsflächen
- Datum:
- Di., 21.02.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Frau Woiwode (Verkehrsanlagen) zeigt den Übersichtlageplan, Stand 2008 für den Bereich der Straßen Am Neuen Garten, Große Weinmeisterstraße, Leistikowstraße und Glumestraße. Anlass für die Machbarkeitsstudie waren der Straßenzustand und die Beschwerden von Anwohnern. Vordringlich sollte die Ungleichverteilung der Verkehre untersucht werden; was sich auch insbesondere für die Große Weinmeisterstraße; resultierend auch aus der Einbahnstraßenregelung in der Straße Am Neuen Garten, bestätigt hat. Auch auf die Prioritäten hinsichtlich der Schulwegsicherung für die evangelische Schule wurde verwiesen. Seit 2006 wurden diverse Gespräche u.a. mit der Nachbarschaftsinitiative, der Interessengemeinschaft Große Weinmeisterstraße sowie der Anliegerinitiative Am Neuen Garten geführt, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Ebenfalls darin einbezogen wurden verschiedene Behörden, der ViP, die EWP und die Stiftung Preussische Schlösser und Gärten. Bei dem Versuch, sich auf ein Konzept zu einigen, blieb es bei Dissensen zur Fahrbahnbreite und -belag.
Dieser Arbeitsstand muss wieder aufgenommen werden, einschließlich der Diskussion um die Fahrbahnbeläge.
Für die Planung der Straße Am Neuen Garten sind jetzt finanzielle Mittel in den Haushalt eingestellt worden, so dass der erneute Planungsbeginn vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes vorgenommen werden kann. Es ist im Ergebnis vorgesehen, die Vorzugsvariante im gleichen Kreis (sh. oben) zu besprechen und eine Anliegerbeteiligung entsprechend KAG durchzuführen und im SB-Ausschuss zu informieren.
Durch Herrn Klipp erfolgt Bestätigung der Verfahrensweise mit Bezug auf den Pflasterstraßenbeschluss. Da es sich um eine Pflasterstraße handelt, wird die Befassung im SB-Ausschuss sowieso erfolgen.
Zur zeitlichen Abfolge informiert Frau Woiwode, dass im direkten Zusammenhang mit der Bestätigung des Haushaltes die Planungsbeauftragung ausgelöst wird. Sollte dies im 1. Halbjahr erfolgen, so könne im nächsten Jahr gebaut werden. Vorausgesetzt die Anliegerbeteiligung verläuft mit positivem Ergebnis; sonst würde der Baubeginn frühestens in 2 Jahren sein.