21.02.2012 - 3.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 "Nahvers...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann bringt die Vorlage ein. Das Votum aus dem Ortsbeirat Golm ist soeben übermittelt worden. Der OBR hat der Vorlage einstimmig zugestimmt.

 

 

Frau Hüneke nimmt Bezug auf die Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, dargestellt in der Anlage 1 C, Punkt 6a 1, hinsichtlich der FFH-Richtlinie.

 

 

Herr Goetzmann informiert, dass diese sich nicht auf FFH-Flächen (Flächenschutz), sondern um FFH-Arten (Artenschutz, z.B. Zauneidechse) bezieht. Lösungen für die Bereitstellung von Ersatzplätzen werden gesehen.

 

 

Herr Wiggert hinterfragt die Kosten.

 

 

Herr Goetzmann teilt mit, dass das Wesen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes darin liegt, dass das Projekt insgesamt zu Lasten des privaten Dritten realisiert werden muss.

 

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 29 „Nahversorgungsbereich Golm" entschieden (s. Anlagen 1A, 1B und 1C).

 

2.      Dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (s. Anlage 4) wird zugestimmt.

 

3.      Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 29 „Nahversorgungsbereich Golm“ wird gemäß § 10 i. V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 2 und 3).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            8

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              0

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Anlagen zur Vorlage