08.05.2012 - 3.17 Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 55 "Angerma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Ciupek (Bereich Stadterneuerung) erläutert die Vorlage. Der vorliegende Bebauungsplan ist seit dem Jahr 2010 rechtsverbindlich. Im Änderungsbereich war bisher ein Mischgebiet festgesetzt, welches jetzt als Sondergebiet (SO) mit Zweckbestimmung „Handel“ festgesetzt werden soll. In diesem SO Handel ist zentrenrelevanter Einzelhandel zulässig.

Die Stellungnahmen der Bürger stellen sich insgesamt sehr differenziert dar. Im Rahmen der Abwägung zum Bebauungsplan wurde auf die Stellungnahmen der rger eingegangen, welche sich gegen diese Festsetzung wenden.

Verzögerungen im Verfahren haben sich durch die Problematik des Artenschutzes bezüglich des Vorhandenseins von Zauneidechsen ergeben, es wurde nunmehr eine artenschutzrechtliche Ausnahme durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz erteilt.

 

Herr Kühn stellt fest, dass es sich um eine interessante städtebauliche Situation handelt, welche durch eine anspruchsvolle bauliche Lösung gestaltet werden sollte. Die vorliegende Planung ermöglicht nur ein einziges großes Einzelhandelsgebäude, welches eine Integration anderer Nutzungen ausschließt.

 

Herr Heuer stellt die Frage nach der Anlieferung von Waren für den Einzelhandelsstandort.

 

Frau Ciupek erläutert, dass die L-förmige Anordnung des Gebäudes in geschlossener Bauweise und die Orientierung der Zu- und Ausfahrten sowie der Stellplätze zur Erich-Arendt-Straße aus Gründen des Immissionsschutzes so festgesetzt wurden.

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1.      Die Abwägungsergebnisse zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 55 „Angermannsiedlung/Nedlitzer Straß, 1. Änderung „Teilbereich Nahversorgungszentrum Erich-Arendt-Straß zu billigen (siehe Anlage 3).

 

2.      Den Bebauungsplan Nr. 55 „Angermannsiedlung/Nedlitzer Straße”, 1. Änderung „Teilbereich Nahversorgungszentrum Erich-Arendt-Straß als Satzung unter Billigung der dazugehörigen Begründung (siehe Anlage 1 und 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            8

Ablehnung:                            1

Stimmenthaltung:              1

 

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Anlagen zur Vorlage