12.06.2012 - 3.9 Auslobung städtebaulicher Wettbewerb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Heuer bringt die neue Fassung vom 21.05.2012 ein und informiert, dass der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung diesen mit Zustimmung der Verwaltung mit 7/0/3 zur Beschlussfassung empfohlen hat.

 

 

Herr Pfrogner hält den Antrag nicht für sinnvoll, da die Frage der Energetik in Bauwerken in anderen Gesetzen geregelt sei. Ein solches Thema bei städtebaulichen Wettbewerben wäre eine zusätzliche Belastung für den Planer und sei hier nicht erforderlich.

 

 

Herr Kühn bestätigt, dass der Antrag gut gemeint sei, jedoch die Frage der Energetik vor die städtebaulichen Aspekte stellen würde.

 

 

Frau Hüneke betont, dass es ein Kriterium unter vielen anderen Kriterien in einem städtebaulichen Wettbewerb sei und bittet um Abstimmung der geänderten Fassung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende geänderte Fassung zur Beschlussfassung:

 

 

In künftigen städtebaulichen Wettbewerben sollen die Aspekte der Nutzung regenerativer Energien (wie z.B. aktive oder passive Sonnenenergienutzung) und nachhaltiger Bauweisen (Wärmebedarfsminderung durch Kompaktheit) stärkere Berücksichtigung finden.

 

Hierzu ist in den Anforderungskatalog der Auslobung im Zusammenhang mit dem geplanten Energiekonzept der Hinweis aufzunehmen, dass Aussagen zu den Kriterien wie der Kompaktheit der Baukörper, der Ausrichtung / Orientierung der geplanten Baukörper (z.B. Südausrichtung) und der Verschattung (Grundstücksgröße, bauliche Dichte) bezüglich der Nutzung regenerativer Energien zu formulieren sind.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            4

Ablehnung:                            1

Stimmenthaltung:              6