14.08.2012 - 3.2 Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) macht aufmerksam, dass die Vorlage bereits aus dem Jahr 2009 ist. Mit dem Schreiben des Oberbürgermeisters ist über die Änderung der Begründung und die neue Anlage 3 aufmerksam gemacht worden. Diese Unterlagen liegen den Ausschussmitgliedern vor. Hintergrund ist eine komplizierte Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Beteiligten.

Herr Goetzmann teilt mit, dass in der vergangenen Woche die notarielle Beurkundung erfolgt ist, diese Fläche für die Verlagerung des Tennisvereins zur Verfügung zu stellen. Herr Goetzmann gibt die Empfehlung diesen Aufstellungsbeschluss zu fassen, welcher neben der Einordnung der Tennisplätze vorsieht, den nördlichen Teil für Wohnungsbau zu nutzen und den südlichen Teil für Gewerbeflächen, die Tennisanlagen sowie für örtlichen Einzelhandel entsprechend dem Einzelhandelskonzept.

Herr Goetzmann geht anhand der Karte erläuternd auf die wesentlichen Kernpunkte ein.

 

 

Herr Kirsch stellt die Frage, ob rechts und links der Tennisplätze Aufschüttungen vorgesehen sind?

 

 

Herr Jäkel nimmt Bezug auf S. 4 "Anbindung …., die niveaufrei die Wetzlarer Bahn überquert" und hinterfragt, ob auch eine Unterquerung möglich wäre.

Ebenso bittet er um Information, ob der derzeitige Nutzer der Tennisplätze Heinrich-Mann-Allee mit der hier vorgeschlagenen Verlagerung einverstanden sind.

 

 

Herr Pfrogner äußert Bedenken hinsichtlich des Immissionsschutzes der Wohnbebauung und bittet um Information, ob hier nochmals Überlegungen angestellt werden?

 

 

Herr Goetzmann betont zur Anordnung der Gebäude, dass die städtebauliche Struktur eine Überlegung sei; im weiteren Verfahren sind weitere diskussionswürdige Angelegenheiten zu klären.

 

Den Hinweis von Herrn Jäkel aufgreifend, bittet Herr Goetzmann das Wort "über" hinsichtlich der Querung zu streichen; Ziel ist hier die Flächenfreihaltung. Entsprechende Böschungsvarianten als auch Unterquerung wäre möglich.

 

Zur Position des Vereins gibt Herr Goetzmann zu Protokoll, dass der Verein als potentieller Käufer der Fläche das Kaufangebot zusammen mit dem Verkäufer abgestimmt hat und dies auf dieser Grundlage beurkundet worden ist.

Die Fragen des Schallschutzes werden im Zuge des B-Plan-Verfahrens detailliert zu klären sein.

 

 

Die Vorlage, einschl. der ausgereichten Austauschseiten und Streichung des Wortes   "über" auf der Seite 4 der Begründung im 5. Absatz , wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss r Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.        Der Bebauungsplan Nr. 124 „Heinrich-Mann-Allee / Wetzlarer Bahn“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 bis 3).

 

2.        Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 4).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            10

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=6271&TOLFDNR=77478&selfaction=print