25.09.2012 - 3.8 Bebauungsplan Nr. 125 "Uferzone Griebnitzsee", ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Kirsch erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt an der Diskussion und Abstimmung nicht teil.

 

 

Herr Goetzmann erläutert noch einmal die Planungsziele des B – Planes und bittet um ein Votum für einen Satzungsbeschluss der SVV

 

Herr Cornelius bringt den Ergänzungsantrag ein.

 

Herr Goetzmann wirbt für ein Votum gegen den Antrag.

 

Herr Cornelius erwidert, dass eine Deckelung der Kosten unbedingt Bestandteil sein sollte.

 

Herr Teuteberg erklärt, dass der Rahmen gesetzt werden sollte und benennt Kosten von 25 Mio. € aus der Anlage 12

 

Herr Krause lobt die Verwaltung für die Offenlegung der Kostenfolge.

Er mahnt aber fehlende Stringenz bei der Durchsetzung anderer Uferwege an.

Er stellt die Frage nach dem „es sich leisten können“ dieses Vorhabens.

 

Herr Lehmann zweifelt die Realität der zugrunde gelegten Zahlen an.

Er fragt, warum die Rechtsbetreuung nicht im eigenen Haus geregelt wird.

Er zweifelt die benannten Kosten für Pflege und Unterhaltung an.

Er betont, dass eine Obergrenze gesetzt werden muss.

 

Herr Heuer warnt vor einer Deckelung, um sich nicht selbst Steine in den Weg zu legen. Eher sollte die Grundsatzfrage zur Realisierung des Vorhabens ehrlich beantwortet werden.

 

Herr Lehmann verweist auf die kleine Anfrage vom 30.08.12.

Er zweifelt die Zahlen zu den Grundstücksverkäufen an und sieht eine Deckelung weiterhin unbedingt als erforderlich.

 

Herr Goetzmann erläutert, dass mit dem Grunderwerb auch Entschädigungen verknüpft sind.

 

Herr Schütt fragt nach der Flächengröße der für 0,13 Mio € von WSA angekauften Flächen.

 

Herr Goetzmann erklärt, dass die Antwort nachgeliefert und dem Protokoll beigefügt wird.

 

Herr Cornelius ringt weiter um die Begrenzung der Kosten.

 

Herr Teuteberg betont, dass die Kosten unverhältnismäßig zum Nutzen sind. Eine Obergrenze muss gesetzt werden. Der Rechtsbeistand soll extern erfolgen.

 

Herr Lehmann plädiert weiterhin für eine interne Rechtsbegleitung.

 

Herr Klipp weist auf die zwei wesentlichen Grundsätze des neuen B-Planes hin, zum einen Reduktion auf das Wesentliche (Uferweg) und des weiteren Begleitung durch einen externen Rechtsbeistand. Nur so sei Chancengleichheit mit der Gegenseite gewährleistet.

 

Der Ergänzungsantrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

 

Änderungs- / Ergänzungsvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Beschlussvorlage ist um folgende Ziff. 5 zu ergänzen:

 

5. Die Kosten dürfen insgesamt 15 Mio.€ nicht übersteigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            1

Ablehnung:                            5

Stimmenthaltung:              3

 

Die Vorlage bzw. der Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Antrag zur Beschlussfassung gemäß Vorlage.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“ wird nach § 9 Abs. 7 BauGB geändert gemäß Anlage 1.

2.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“ entschieden (siehe Anlagen 2, 3, 4, 5, 6 und 7).

3.      Die Landeshauptstadt Potsdam verpflichtet sich, die umweltbezogenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bebauungsplans Nr.125 „Uferzone Griebnitzsee“ durchzuführen (siehe Anlage 8).

4.      Der Bebauungsplan Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 9, 10 und 11).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen