16.10.2012 - 3.5 B-Plan für das Bornstedter Feld

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Heuer bringt den Antrag ein und berichtigt, dass das Wort "westlich" gegen "östlich" auszutauschen ist.

 

 

Herr Goetzmann (Stadtplanung und Stadterneuerung) stellt dar, dass das Anliegen, welches mit dem Antrag verfolgt wird, eigentlich genau das ist, was die Verwaltung tut. Diese Aufgabe wird jedoch nicht in der Eigenschaft als Gesellschaftervertreter wahrgenommen, sondern in ihrer Eigenschaft als Treugeber. Zwingende Voraussetzung in einem Entwicklungsbereich ist, dass für alle Flächen Bebauungspläne aufzustellen sind. Ohne einen gültigen Bebauungsplan kann auf der Fläche nicht gebaut werden Überdies wird der wesentliche Bereich dieser Fläche als Außenbereich beurteilt und es wurden hier nur Bauvorhaben zur befristeten Nutzung im Zusammenhang mit der Bundesgartenschau bzw. einer temporären Nutzung genehmigt.

Herr Goetzmann stellt klar, dass niemand Flächen erwerben wird, ohne zu wissen, dass es ein Baurecht darauf gibt. Zielgerichtet sollten deshalb die Ergebnisse aus dem noch aktuell laufenden städtebaulichen Wettbewerb unter Einbeziehung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen in ein Bebauungsplanverfahren überführt werden. Auf der Grundlage der Beiträge zum städtebaulichen Wettbewerb können Diskussionen zu den genauer festzulegenden Planungszielen in einem Bebauungsplan hinreichend konkret geführt werden. Bevor Gespräche mit potentiellen Bewerbern vor der Planreife geführt werden, wird mindestens zweimal im Gremium beraten werden.

 

 

Herr Heuer bittet trotz der Ausführungen von Herrn Goetzmann um Abstimmung seines Antrages.

 

 

Herr Klipp ergänzt, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes durch diesen Antrag beschleunigt, d.h. eher Baurecht geschaffen wird.

 

 

Herr Heuer greift den Hinweis auf und äert, dass es nicht um das „Ob“ geht, sondern die Frage, wie gebaut wird, dann Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens sein wird.

 

 

Herr Kirsch versteht den Antrag als Prüfauftrag und erkundigt sich, ob die im Beschlusstext angesprochenen gegenwärtigen Interimsnutzungen als Vorgaben für den Aufstellungsbeschluss verstanden werden sollen?

 

 

Herr Heuer erläutert, dass er mit dem Antrag einen geordneten Prozess anschieben möchte; ohne eine konkrete Vorfestlegung.

 

 

Frau Hüneke spricht sich dafür aus, den Antrag zu beschließen. Im Bebauungsplanverfahren könne darüber gesprochen werden.

 

 

Herr Teuteberg versteht den Antrag so, dass das Verfahren beschleunigt werden soll. Das Wort "wie" im Satz "Im Zuge der Aufstellung ist zu prüfen, wie die gegenwärtigen Interimsnutzungen….." suggeriert, dass es weiterhin ein Zirkusstandort bleiben sollte. Von daher regt Herr Teuteberg an, das Wort  "wie" gegen "ob" auszutauschen.

 

 

Den Hinweis aufgreifend informiert Herr Heuer, dass mit dem Wort "ggf." die Interpretation des Wortes "ob" gemeint ist und somit keine Änderung erforderlich ist.

 

 

Herr Goetzmann berichtet abschließend zur Zeitplanung, dass das Wettbewerbsverfahren zurzeituft. Anfang November 2012 wird es abgeschlossen sein. Anschließend werden gemeinsam mit dem Entwicklungsträger Bornstedter Feld die Wettbewerbsergebnisse ausgewertet, so dass die nächsten Verfahrensschritte in der 1. Hälfte 2013 vorgestellt werden können.

 

Der durch den Antragsteller geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, in seiner Eigenschaft als Gesellschaftervertreter dafür Sorge zu tragen, dass das westlich östlich vom B-Plan Nr. 81 (BUGA-Park) gelegene Areal nicht durch die ProPotsdam veräert bzw. bebaut wird, bevor ein rechtsgültiger Bebauungsplan existiert. Die zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlichen Schritte sind zeitnah einzuleiten. Im Zuge der Aufstellung ist zu prüfen, wie die gegenwärtigen Interimsnutzungen als Partygärten, Beachvolleyballplätze und Zirkusstandort ggf. erhalten und integriert oder verlagert werden können.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

3