30.10.2012 - 3.2 Seegrundstück Neu Fahrland

Beschluss:
vertagt
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Herr Lehmann bringt den Antrag ein und bittet die Terminstellung von November 2012 auf Januar 2013 zu ändern.

 

 

Herr Goetzmann (Stadtplanung und Stadterneuerung) berichtet stellvertretend für den für Grundstücksangelegenheiten zuständigen Fachbereich Recht, dass es sich bei dem im Antrag ausgewiesenen Flurstück nicht um ein städtisches Grundstück handelt. Das Flurstück 3 der Flur 4 der Gemarkung Neu Fahrland ist am Fahrländer See. Mit dem Antrag war vermutlich ein Grundstück am Lehnitzsee gemeint? Das im Antrag angesprochene Grundstück ist Sumpf und damit nicht als Badewiese geeignet.

 

 

Herr Lehmann dankt für die Informationen und stellt den Antrag bis zur Klärung der korrekten Flurstücksbenennung zurück.

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