13.11.2012 - 3.8 Bebauungsplan Nr. 122 "Kleingärten Babelsberg ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Di., 13.11.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- abgelehnt
Der TOP 3.8 wird vorgezogen, da es auch hier einen Antrag auf Rederecht gibt.
Frau Hausdorf (Kleingarten Glienicker Winkel) berichtet über die jahrelange Historie der Kleingartensparte. Sie richtet die Bitte an die politischen Vertreter dem Beschluss zur Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches nicht ihre Zustimmung zu geben, um zusätzliches Dauerwohnrecht an dieser Stelle zu verhindern. In diesem Zusammenhang informiert sie, dass bereits 2010 die Festschreibung als Dauerkleingartenanlage erfolgt ist.
Herr Goetzmann (Stadtplanung und Stadterneuerung) bestätigt, dass diese Beschlussvorlage eine längere Vorgeschichte hat und geht erläuternd darauf ein.
Das Plangebiet befindet sich am westlichen Rand des Wohngebietes im nördlichen Babelsberg, östlich der Karl-Liebknecht-Straße, westlich der Bruno-H.-Bürgel- und der Scheffelstraße und nördlich des Concordiawegs und ist von einer Kleingartennutzung mit partieller Dauerwohnnutzung geprägt, die städtebauliche Situation entspricht einer typischen Kleingartenstruktur mit ihren heterogenen Bauformen. Die im Plangebiet vorhandenen Kleingartenanlagen sollen planungsrechtlich als Dauerkleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes gesichert werden.
Im Bereich der Kleingartenanlage Glienicker Winkel wurden wiederholt Anträge auf Genehmigungen für Wohnnutzungen gestellt, teils von Mitgliedern der Sparte ihre Parzelle, teils von Erwerbsinteressenten für freie Parzellen in Abstimmung mit den privaten Eigentümern. Es wurde in diesem Zusammenhang festgestellt, dass sich alle Parzellen der genannten Sparte innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles nach § 34 (1) BauGB befinden. Dementsprechend ist für die nicht zu Wohnzwecken benutzten Flächen ein Baurecht für Einfamilienhäuser vorhanden. Einzige Möglichkeit wäre die Zurückstellung der Anträge nach § 15 BauGB für 12 Monate. Anschließend müssen die Anträge nach der gegenwärtigen Situation positiv beschieden werden.
Die Folge einer Festsetzung als Dauerkleingärten wäre eine erhebliche Verringerung des Bodenwertes, weil sich die Flächen nicht mehr in der bisherigen Art nutzen lassen. Die Differenz ergibt sich aus der bisher möglichen Wohnnutzung auf Einfamilienhausgrundstücken zur dann festgesetzten Nutzung als Kleingarten, was Entschädigungsansprüche nach sich zieht.
Eine Festschreibung der künftigen Nutzung dieser Flächen ausschließlich als Dauerkleingärten würde in die Eigentumsrechte der Grundstücksbesitzer eingreifen, so dass auch der Bebauungsplan insgesamt rechtlich angreifbar werden könnte.
Aus diesen Gründen soll dieses Gebiet (1,2 ha) aus dem Geltungsbereich entfernt werden. Es handelt sich um den südlichen Bereich der Kleingartensparte Glienicker Winkel zwischen An der Sternwarte /Herrmann-Maaß-Straße und den südlich angrenzenden Kleingartensparten.
Verschiedene Ausschussmitglieder äußern sich pro und contra zur Vorlage.
Herr Goetzmann bestätigt abschließend, dass die gesamte Anlage den Status als Dauerkleingarten hat; dieser jedoch Baurecht nicht ausschließt. Die Genehmigung nach § 34 BauGB orientiert sich an dem Maximum dessen, was sich in der Umgebung, d.h. in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, befindet.
Herr Kutzmutz äußert die Befürchtung, dass sich hier ein schleichender Prozess aufbauen könnte, welcher sich auf angrenzende Flächen ausweitet
.
Herr Kirsch äußert, dass es deshalb notwendig sei, einen rechtssicheren Bebauungsplan zu erhalten.
Herr Goetzmann informiert, dass sich das Bebauungsplanverfahren in der Priorität 1 befindet, also aktuell weiter bearbeitet wird.
Herr Klipp ergänzt, dass die Sicherung des Kernbestands im Bebauungsplan "Kleingärten Babelsberg-Nord" Vorrang hat, deshalb ist es notwendig, Rechtssicherheit im Bebauungsplanverfahren zu erlangen.
Die unveränderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Bebauungsplan Nr. 122 Kleingärten Babelsberg-Nord (Aufstellungsbeschluss vom 02.12.2009, DS 09/SVV/0943, Beschluss zur Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs vom 07.12.2011, DS 11/SVV/0754) ist in seinem räumlichen Geltungsbereich nochmals zu reduzieren (s. Anlage).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: | 3 |
Ablehnung: | 4 |
Stimmenthaltung: | 2 |
Damit empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.
Herr Lehmann und Herr Kirsch bitten im Protokoll festzuhalten, dass sie mit ja gestimmt haben.
Herr Klipp gibt nach der Abstimmung zu Protokoll, dass er und Herr Goetzmann im Rahmen der Diskussion in aller Deutlichkeit darauf verwiesen haben, dass es zu Schadensersatzansprüchen kommen wird.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
8,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
676 kB
|