12.01.2012 - 2.2 Lärmaktionsplan 2011 für Straßen mit einer Bele...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Schmäh (Bereich Umwelt und Natur) nimmt Bezug auf die Frage von Jäkel im KOUL-Ausschuss am 20.12.2011 zur nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Friedrich-Engels-Straße zwischen Friedhofsgasse und Schlaatzweg und weist darauf hin, dass dies darin begründet liegt, dass in diesem Bereich relativ straßennah Wohngebäude stehen. Die Prüfwerte werden in der Nacht überschritten. Deshalb wurde dies als Maßnahme in den Lärmaktionsplan aufgenommen.

 

Herr Jäkel äert sich lobend. Er weist auf Punkt 2 des Beschlusstextes hin und begrüßt diesen. In Bezug auf die Aussagen auf Seite 21 korrigiert er, dass in der Kaiser-Friedrich Straße keine Radverkehrsanlage vorhanden ist.

Die auf Seite 74 ausgeführte Koordinierung von Lichtsignalanlagen kann er nur unterstreichen. Er geht aber nicht davon aus, dass dies der Fall ist.

Zur Maßnahmenzusammenfassung (S. 105) regt er an, den Austausch der Pflastereindeckung im Gleisbereich im Maßnahmenranking  weiter vorn einordnen.

 

Herr Schultheiß merkt an, dass der LKW-Verkehr einen großen Teil des Verkehrs ausmacht. Hierbei muss aber auch bedacht werden, dass diese die Versorgung sicherstellen. Es sollte alles abgewogen und einzeln geprüft werden.

 

Herr Menzel spricht die Potsdamer Chaussee in Groß Glienicke an, hier soll 2012 ein Austausch der Pflasterdecke erfolgen. Die ist aber nicht im Haushalt zu finden.

Er fragt, wie der Stand der Umsetzung des Lärmaktionsplanes ist.

 

Herr Schmäh erklärt, dass Ziel der Lärmaktionspläne ist, die Maßnahmen im Bewusstsein der Verwaltung, der Bürger und der StVV zu halten. Dazu gibt es auch einen engen Kontakt innerhalb der Verwaltung. Der Austausch des Pflasters der Potsdamer Chaussee in Groß Glienicke ist nicht im Haushalt 2012, weil davon ausgegangen wird, dass dies 2013 in den Haushalt einfließen kann.

Die Umsetzung des Lärmaktionsplanes 2008 wird derzeit zusammengefasst. Ein großer Teil der Maßnahmen ist bereits umgesetzt.

 

Frau Müller-Preinsberger ergänzt, dass der Lärmaktionsplan die Grundlage für Einzelentscheidungen ist. Es gibt auch einen Luftreinhalteplan, ein Klimaschutzkonzept und Stadtentwicklungskonzepte.

Sie weist darauf hin, dass durch die EU vorgegeben ist, diese Planwerke zu erarbeiten und  warnt davor, einzelne Aspekte herauszufiltern, wenn man diese selbst anders wahrnimmt.

 

Herr Heuer weist daraufhin, dass die beste Lösung für Lärmschutz die Reduzierung des Verkehrs re.

 

Herr Michalske widerspricht Herrn Schultheiß, da es in der Friedrich-Engels-Straße auch Betreutes Wohnen gibt. Auch fahren dort nicht nur Lebensmitteltransporte, sondern auch anderer LKW-Verkehr.

 

Herr Menzel verweist im Zusammenhang auf das am Vortag veröffentlichte Lärmgutachten zur Großflughafen BER auf die sog. ruhigen Gebiete. Diese tauchen nicht im Lärmaktionsplan der LHP auf.

 

Herr Schmäh erklärt, dass in den Lärmaktionsplänen Gebiete, die weitgehend keinem Verkehrs-, Industrie-, Gewerbe- oder Freizeitlärm ausgesetzt sind, als „Ruhige Gebiete“ ausgewiesen werden, um sie vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Als Anhaltspunkt für die Ausweisung ist in den Hinweisen der Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) angegeben, dass es sich um großflächige Gebiete handeln soll (mindestens 4 km² = 400 ha).

Es gibt zwei Typen von „Ruhigen Gebieten.

Typ 1: Ruhige Gebiete in der freien Landschaft ( erholungsgeeignete, landschaftlich geprägte Freiflächen (nicht Wasserflächen) in Siedlungsnähe, zusammenhängende Gebietsgröße von mindestens 100 ha, Lärmpegel von maximal 55 dB(A) ganztags)

 

Typ 2: Ruhige Gebiete im Siedlungsraum (erholungsgeeignete Freiflächen (nicht Wasserflächen) im unmittelbaren Siedlungszusammenhang, zusammenhängende Gebietsgröße von mindestens 10 ha Lärmpegel von maximal 60 dB(A) ganztags).

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

1.      Der Lärmaktionsplan 2011 für die Landeshauptstadt Potsdamr Straßen mit einer Belegung von 8.200 bis 16.400 Kfz/Tag, Haupteisenbahnstrecke > 60.000 Züge/a und Straßenbahnstrecken mit dem Stand 13.09.2011 (s. Anlage 1) wird beschlossen.

2.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Maßnahmen des Lärmaktionsplans 2011 durch konkrete Planungen in Abhängigkeit der finanziellen und planerischen Voraussetzungen zu untersetzen

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            10

Ablehnung:                              0

Stimmenthaltung:                0

 

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Anlagen zur Vorlage