19.04.2012 - 2.2 Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflicht...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Heuer bittet um Abstimmung über den Änderungsantrag.

 

Änderungsantrag:

Der Absatz 3 Parkgebühren ist im Punkt 3.1 Parkzone 1 wie folgt zu ändern:

Die Parkgebühren betragen für das Parken je Zeiteinheit in den Grenzen der Parkzone 1:

je halbe Stunde 0,50 € bzw. je Stunde 1,00 €r Parkzeiten bis einschließlich 3 Stunden.

Die Parkgebühren betragen

je Stunde 1,50 €r Parkzeiten größer als 3 Stunden.

 

Der Absatz 3 Parkgebühren ist im Punkt 3.2 Parkzone 2 wie folgt zu ändern:

Die Parkgebühren betragen für das Parken je Zeiteinheit in den Grenzen der Parkzone 2:

je Stunde 0,50 €r Parkzeiten bis einschließlich 3 Stunden.

Die Parkgebühren betragen

je Stunde 1,00 €r Parkzeiten größer als 3 Stunden.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                           

Ablehnung:                             7

Stimmenthaltung:              0

Somit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

 

Herr Heuer bittet um Abstimmung über die vorliegende Drucksache.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

Die Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenland auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (Parkgebührenordnung).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            7

Ablehnung:                            1

Stimmenthaltung:              0

 

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Anlagen zur Vorlage