19.04.2012 - 3.1 Auslobung städtebaulicher Wettbewerbe

Beschluss:
vertagt
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Herr Walter bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Krampitz (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) erklärt, dass die Verwaltung dies grundsätzlich begrüßt, so aber aus finanziellen Gründen und wegen der erforderlichen langen Verfahren nicht umsetzen kann.

Die Einbeziehung der im Antrag dargestellten Aspekte der Nutzung regenerativer Energien und nachhaltiger Bauweisen in städtebauliche Wettbewerbsverfahren und deren quantitative Prüfung wäre mit einem sehr hohen Aufwand verbunden. Mit den stetig wachsenden Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entstehen den Bauherren und Architekten mit ihren Energieplanern ohnehin enge Vorgaben für die Gebäudeplanung, mit denen sie sich frühzeitig bei der Entwicklung ihrer Bauvorhaben auseinandersetzen müssen. Zusätzlicher Vorgaben über ein Wettbewerbsverfahren bedarf es daher nach Überzeugung der Verwaltung nicht. Eine stärkere Gewichtung dieser Aspekte in einem Wettbewerbsverfahren könnte sogar dazu führen, dass anderen bedeutenden Aspekten dieses Wettbewerbs ein zu geringer Stellenwert beigemessen wird.

 

Herr Walter weist darauf hin, dass die Verwaltung prüfen sollte, wie dies im Baurecht untergebracht werden kann.

 

Frauller-Preinesberger macht auf das Klimaschutzkonzept aufmerksam. Sie fragt, ob es möglich ist, die Mehrkosten dem damit erzielten Nutzen gegenüber zu stellen.

 

Herr Kirsch findet das Ansinnen des Antrages lobenswert, kann aber die Möglichkeiten der Umsetzung nicht einschätzen. Der Antrag sollte in einen Prüfauftrag umgewandelt werden.

 

Herr Menzel äert seine Bedenken, dass im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen die Interessen der Investoren höher wiegen als die des Umweltschutzes.

 

Herr Krampitz macht darauf aufmerksam, dass die Verwaltung verpflichtet ist, sorgsam mit öffentlichen Mitteln umzugehen. Deshalb der Hinweis auf die hohen finanziellen Auswirkungen. Die Umsetzung des Klimaschutzgesetztes erfolgt unabhängig von städtebaulichen Wettbewerben.

 

Herr Kirsch wirbt dafür, aus dem vorliegenden Antrag einen Prüfauftrag zu machen.

 

Herr Schütt unterstützt den Vorschlag von Herrn Kirsch.

 

Herr Walter merkt an, dass es bereits vor ca. 5 Jahren einen Antrag zum Thema „Energieeffizienz“ gab, zu dem Aussagen vorliegen.

 

Herr Heuer stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Die Drucksache wird vertagt und das Anliegen mit Antrag aus 2009 passfähig gemacht.

 

Kirsch bittet darum, dass die Verwaltung die Kosten zum Konzept vorlegt.

 

Herr Kleinert macht darauf aufmerksam, dass das Thema Klimaschutz sehr komplex ist und in seiner Gesamtheit zu betrachten ist.

 

Herr Heuer bittet um Abstimmung über die Vertagung der Drucksache.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                              8

Ablehnung:                               0

Stimmenthaltung:                0

Somit wird die Drucksache zurückgestellt.

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