19.04.2012 - 5 Sonstiges

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Heuer verweist auf die Bitte von Herrn Rietz zur plausiblen Darstellung der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren durch die Verwaltung. Dies ist im Vorfeld der Sitzung den Ausschussmitgliedern per E-Mail zugesandt worden.

 

Frau Kluge (FB Ordnung und Sicherheit) erklärt, dass die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) gemäß § 1 der Straßenreinigungssatzung zur Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen der Landeshauptstadt Potsdam einschließlich der Ortsdurchfahrten und der Bundes- und Landesstraßen verpflichtet

Definiert wird die geschlossene Ortslage im Brandenburgischen Straßengesetz als der Teil des Gemeindegebietes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenngend bebaut ist.

Demnach unterbrechen einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung nicht den Zusammenhang. Der im Straßenreinigungsrecht maßgebliche Begriff der geschlossenen Ortslage stellt  auf einen weitläufigen Rahmen der örtlichen Bebauung ab, die sich nur nach den gröberen Umrissen des örtlichen Bebauungsbereiches gegenüber dem freien Gelände absetzen muss.

Im Rahmen der jährlichen Gebührenkalkulation werden alle Straßen der Straßenreinigungssatzung dieser Prüfung unterzogen.

 

Herr Rietz verweist auf die Bornstedter Straße und erklärt, dass er sich diesbezüglich bilateral mit frau Kluge verständigen wird.

 

Herr Jäkel bittet um Überprüfung und Klarstellung und Aufbereitung in einer solchen Weise, dass dies auch nachvollziehbar ist, um einen Beschluss fassen zu können.

 

Herr Heuer schlägt vor, dass er gemeinsam mit Herrn Rietz und Herrn Jäkel einem bilateralen Gesprächstermin am Tisch von Frau Kluge vereinbart, um das vorgelegte Papier zur Straßenreinigung durchzuarbeiten.

 

Frau Kluge stimmt dem zu.

 

Nächster Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung: 24. Mai 2012, 18:00 Uhr

 

 

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