24.05.2012 - 2.6 Verzicht auf Laubbläser

Beschluss:
vertagt
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Frau Anlauff bringt den Antrag ein und begründet diesen. Sie betont, dass es im vorliegenden Antrag ausschließlich um den Einsatz von Laubbläsern in dicht besiedelten Wohngebieten geht.

 

Herr Butzmann (FB Grün- und Verkehrsflächen) macht deutlich, dass dem Bereich Grünflächen und Friedhöfe bewusst ist, dass mit dem Betrieb von motorbetriebenen Laubblasgeräten nachteilige Auswirkungen auf die unmittelbare Umgebung verbunden sind. Die Landeshauptstadt Potsdam kann aber aus wirtschaftlichen Gründen knapper Personalressourcen bei der Unterhaltung der Grünanlagen und der Friedhöfe nicht vollständig auf den Einsatz von Laubbläsern verzichten.

Die Säuberungsleistung bei Einsatz eines handgeführten Laubblasgetes beträgt im Durchschnitt 3.000 m² pro Stunde; demgegenüber kann eine Arbeitskraft manuell mit einem Laubrechen lediglich 350 m² in der Stunde reinigen.

Um die beschriebenen Probleme bei Einsatz von Laubblasgeräten soweit wie möglich minimieren zu können, werden im Verantwortungsbereich des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen die Geräte nahezu ausschließlich zur Laubbeseitigung verwendet. Ihr Einsatz wird auf ein Mindestmaß beschränkt. Es werden möglichst lärm- und abgasarme Geräte eingesetzt. Die vorgeschriebenen Betriebszeiten der 32. BImSchV werden genau eingehalten. Die vom  Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen beauftragten Firmen werden ebenfalls verpflichtet, Laubbläser nur nach diesen strengen Kriterien zu verwenden.

 

Herr Kirsch fragt, ob auch geplant ist, dass die Vertragsfirmen der Pro Potsdam darauf reagieren.

 

Herr Butzmann kann zum Einsatz von Laubbläsern durch die Pro Potsdam oder durch diese beauftragte Firmen keine Aussagen treffen. Er betont, dass die Vertragsfirmen der LHP den Regelungen der LHP unterliegen.

Die LHP sondert nach und nach die alten Geräte ohne Katalysator aus und schafft dafür neue rm- und abgasarme Geräte an.

 

Herr Rietz macht darauf aufmerksam, dass mit der Beauftragung der Pro Potsdam, lärm- und abgasarme Geräte anzuschaffen, glicherweise die Betriebskosten für die Mieter gesteigert werden.

 

Herr Walter fragt, wie viele Laubbläser die LHP im Einsatz hat.

 

Herr Butzmann teilt mit, dass es in Eigenregie des Fachbereichs Grün- und Verkehrsflächen ca. 15 Geräte gibt.

 

Herr Schwarze hält diese Geräte für unnütz. Er schlägt vor, Laubbläser nur zu festgelegten Zeiten, z.B. ca. 4 Wochen nach Auftreten von Frost, einzusetzen.

 

Herr Jäkel schlägt folgende Ergänzung des Antrages vor: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass für Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam oder der städtischen Betriebe im Umfeld von Wohnbebauung innerhalb von 2 Jahren keine Laubbläser mit Verbrennungsmotor mehr eingesetzt werden.“

 

Herr Butzmann macht deutlich, dass die Verwaltung definitiv nur im Herbst die Laubbläser einsetzt und sehr verantwortungsvoll damit umgeht.

 

Herr Kleinert macht deutlich, dass Laubbläser nur zur Saison benutzt werden. Die Frage von Lärm und Abgas ist geklärt.

 

Herr Heuer schlägt vor, den Antrag bis zur nächsten Sitzung des KOUL-Ausschusses zurückzustellen und dann eine geeignete Formulierung zu finden. Hier sollte dann auch die Pro Potsdam und die durch sie beauftragten Firmen abgefragt werden.

Herr Heuer wird als Aufsichtsratsmitglied bei der Pro Potsdam den Einsatz der Laubbläser abfragen.

 

Dem Vorschlag von Herrn Heuer wird zugestimmt. Der Antrag wird zurückgestellt.

 

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