24.05.2012 - 2.7 Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 55 "Angerma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Lehmann (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) bringt den Antrag ein und gibt anhand einer Karte Erläuterungen.

 

Frau Rabbe (Entwicklungsträger Bornstedter Feld) ergänzt, dass es keine Veränderungen bei der Versiegelung der Fläche gibt. Alle Standards sind unverändert festgesetzt. Hinzu kommt, dass es gegenüber 2006 besondere neue Regelungen zum Artenschutz gibt. Deshalb wurde ein Artenschutzgutachten erarbeitet. Hier gab es drei Festlegungen zur Umsiedlung von Brutstätten. Umsiedlung der Zauneidechsen ist erfolgt. Der Baum mit der Brutstätte des Eichenheldbocks ist gesichert. Somit sind alle Aspekte abgearbeitet.

 

Herr Heuer ergänzt, dass die Belieferung des Nahversorgungszentrums über die Erich-Arndt-Straße erfolgt, um die Wohnbebauung nicht zu stören.

 

Herr Kleinert kann nicht nachvollziehen, warum in diesem Bereich eine Einkaufsfläche entsteht und in Neufahrland aus Sicht der Verwaltung keine Einkaufsmöglichkeit benötigt wird. Er fragt, wie die Ausgleichs- und Ersatzflächenflächen gepflegt werden.

 

Herr Wartenberg schließt sich dem an.

 

Herr Lehmann weist darauf hin, dass die Stadtverordnetenversammlung die Entwicklung des Bornstedter Feldes beschlossen hat. 2008 wurde durch die StVV das Einzelhandelskonzept beschlossen.

 

Frau Rabbe informiert, dass die Ausgleichsmaßnahmen durch den Entwicklungsträger Bornstedter Feld realisiert werden. Die Umsiedling der Zauneidechse ist bereits erfolgt.

Die Pflegeunterhalt auf dem Grundstück erfolgt dann durch den Eigentümer.

 

Herr Lehmann ergänzt, dass Eigentümer ist der Entwicklungsträger Bornstedter Feld als Treuhänder ist.

 

Herr Menzel weist auf die derzeitige Nutzung des Bereiches hin.

 

Frau Rabbe erklärt, dass die derzeitige Nutzung vertraglich geduldet ist. Es ist vertraglich geregelt, dass bei einer Vermarktung die Fläche geräumt wird. Diesbezüglich finden bereits Gespräche statt.

Zur Versiegelungsbilanz verweist sie auf den B-Plan 81 und macht deutlich, dass es keine Veränderung zum Gesamtgefüge gibt. Alle Pflanzmaßnahmen werden durch den Investor umgesetzt und nicht aus dem Treuhandvermögen finanziert. Lediglich die Umsetzung der Tiere erfolgt aus dem Treuhandvermögen.

 

Herr Rietz fragt, ob das Nahversorgungszentrum bereits im Einzelhandelskonzept von 2008 festgeschrieben ist.

 

Herr Lehmann bestätigt dies.

 

Herr Kleinert bittet darüber nachzudenken, dass es zweierlei Menschen in der LHP gibt, die einen die ein Einkaufszentrum haben und diejenigen, die keinen Anspruch darauf haben.

Er macht darauf aufmerksam, dass das Grünflächenamt die Pflege personell nicht umsetzen kann.

 

Frau Rabbe macht deutlich, dass die Pflege durch den Entwicklungsträger zu erfolgen hat, außer für das Regenrückhaltebecken.

 

Herr Heuer bittet um Abstimmung über die vorliegende Drucksache.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

1.      Die Abwägungsergebnisse zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem.                 § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 55 „Angermannsiedlung/Nedlitzer Straß, 1. Änderung „Teilbereich Nahversorgungszentrum Erich-Arendt-Straß zu billigen (siehe Anlage 3).

 

2.      Den Bebauungsplan Nr. 55 „Angermannsiedlung/Nedlitzer Straße”, 1. Änderung „Teilbereich Nahversorgungszentrum Erich-Arendt-Straß als Satzung unter Billigung der dazugehörigen Begründung (siehe Anlage 1 und 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            9

Ablehnung:                             0

Stimmenthaltung:                 1

 

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Anlagen zur Vorlage