22.11.2012 - 2.4 Kein Verkauf von Meldeadressen

Beschluss:
vertagt
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Frau Anlauf bringt die neue Fassung des Antrages ein und erläutert diese.

 

Frau Trilk (Bereich Bürgerservice) merkt an, dass es sich bei der Auskunft von Meldedaten nicht um eine Veräerung von Adressen handelt, sondern um eine Verwaltungsleistung der Meldebehörde.r diese Verwaltungsleitung sind Gebühren nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg zu erheben.

Ein Zustimmungsrecht des Betroffenen bei der Datenübermittlung ist weder im Melderechtsrahmengesetz noch im Brandenburgischen Meldegesetz vorgesehen. Ein entsprechender Vermerk darf nicht in das Melderegister eingetragen werden.

Dem Einwohner steht gemäß § 33 Abs. 6 BbgMeldeG der Widerspruch gegen die Weitergebe seiner Daten an Parteien und Wählergruppen sowie an Adressbuchverlage bzw. gemäß § 30 Abs. 2 BbgMeldeG an Religionsgemeinschaften offen.

Letztmalig wurden im Jahr 2000 die Adressen von Potsdamer Einwohnern an Adressbuchverlage und seit 1999 keine Adressen mehr an Parteien und Wählergruppen übermittelt.

Die Meldebehörde hat bei einem Antrag auf einfache Melderegisterauskunft immer zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Auskunftserteilung erfüllt sind. Dabei handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung, sondern um strikte Rechtsanwendung.

 

Frau Krüger macht deutlich, dass man nicht davon ausgehen könne, dass diejenigen, die nicht widersprechen, mit der Weitergebe der Daten einverstanden sind. Sie befürwortet den vorliegenden Antrag.

 

Herr Schultheiß weist darauf hin, dass die Meldebehörden ermächtigt sind, dies zu tun, aber nicht verpflichtet.

 

Herr Kirsch lehnt eine generelle Bevormundung ab. Jeder kann selbst entscheiden, ob seine Daten weitergegeben werden sollen oder nicht.

 

Herr Heuer macht deutlich, dass im Umgang mit sensiblen Daten die Zustimmung im Vordergrund stehen sollte.

 

Frau Anlauff möchte, dass hervorgehoben wird, dass der Datenweiterege widersprochen werden kann.

 

Herr Heuer schlägt vor aufzunehmen, dass ausdrücklich darauf hingewiesen werden soll, dass der Datenweitergabe widersprochen werden kann.

 

Frau Müller-Preinesberger verweist auf die Aussage von Frau Trilk, dass seit 2000 keine Datenweitergabe erfolgt ist.

 

Frau Anlauff beantragt die Zurückstellung des Antrages, um diesen in der Fraktion zu beraten.

 

Herr Heuer bittet um Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                             10                           

Ablehnung:                               0             

Stimmenthaltung:                 1

Die Drucksache wird zur Beratung in der Fraktion zurückgestellt.

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Anlagen zur Vorlage