22.11.2012 - 2.11 Bebauungsplan Nr. 34-3 "Nördlich Katharinenholz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Frau Holtkamp (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

1.      Der Bebauungsplan Nr. 34-3 “rdlich Katharinenholzstraße“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (siehe Anlage).

2.      Der Bebauungsplan Nr. 34-3 "Nördlich Katharinenholzstraße" in seinen Geltungsbereichsgrenzen ist gemäß § 1 Abs. 8 BauGB aus dem räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 34 "Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße" herauszulösen (siehe Anlage).

3.      Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2011 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Bebauungsplan Nr. 34-3 "Nördlich Katharinenholzstraße" erst im weiteren Aufstellungsverfahren bestimmt werden.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage