17.01.2012 - 3.3 Schwimmhallenmitnutzung Luftschiffhafen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Dr. Orlowski bringt den Antrag ein.

 

Herr Klemund erläutert, dass die Schwimmhalle Luftschiffhafen als Halle für den Leistungs- und Vereinssport errichtet und saniert worden sei. Dies sei im Zuwendungsbescheid klar geregelt. Die Schwimmhalle verfüge nicht über Voraussetzungen für den öffentlichen Badebetrieb. Es fehlen die entsprechenden Einrichtungen wie Kassenbereich, Zutrittskontrolle, Einzelumkleidekabinen u.s.w. Für die Sicherung des Schwimmbetriebes wäre auch zusätzliches Personal erforderlich. Gegenwärtig wird die Schwimmhalle durch den Leistungssport samstags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr und sonntags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr genutzt. Die Möglichkeit eines regelmäßigen Bäderbetriebes durch andere Nutzer an den Wochenenden kann ausgeschlossen werden. Eine Öffnung der Schwimmhalle für den öffentlichen Schwimm- und Bäderbetrieb wäre mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden.

 

Frau Dr. Orlowski meint, dass man für die Durchführung von Schwimmkursen die angeführten Voraussetzungen nicht brauche und diese Kurse auch samstags und sonntags nach 15.00 Uhr stattfinden könnten.

 

Herr Klemund erklärt, dass man keine Regelmäßigkeit der Kurse gewährleisten könne und eine Kostenerstattung brauche.

 

Frau Dr. Schröter verweist darauf, dass es sich um einen Prüfauftrag handle. Man solle ausloten, was möglich sei. Sie unterstützt den Antrag.

 

Herr Wollenberg meint, dass es keiner tieferen Prüfung bedürfe, wenn man die Frage der Zugänglichkeit und Parkmöglichkeiten betrachte. An den Wochenenden finden Trainingslager statt. Er könne sich nicht vorstellen, wie öffentlicher Badebetrieb stattfinden soll und glaubt, dass Aufwand und Nutzen in geringem Verhältnis stehen.

 

Herr Menzel unterstützt den Antrag und möchte gern einen Belegungsplan sehen.

 

Herr Schröder erklärt, dass 40 % der Zeitanteile für Leistungssport vorzuhalten seien. Die übrige Nutzungszeit wird über den OSP geregelt. Wenn es noch Restzeiten geben sollte, könne man diese dem öffentlichen Schwimmsport zur Verfügung stellen. Er bittet um Abstimmung des Antrages.

 

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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Antrag wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Schwimmhalle des Luftschiffhafens analog zu anderen Leistungsstützpunkten in Deutschland, an den Wochenenden für den öffentlichen Schwimm- und Badebetrieb geöffnet werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            7

Ablehnung:                            4

Stimmenthaltung:              0              Dem Antrag wird zugestimmt.