17.01.2012 - 3.1 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über di...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Frau Kofer erläutert die Mitteilungsvorlage. Sie verweist darauf, dass das Schülerticket ab 01.01.2011 für drei Jahre zur Probe eingeführt wurde. Das sollte so bleiben und man habe einen konstanten Preis. Festgestellt wurde, dass nicht alle anspruchsberechtigten Schüler dieses ermäßigte Ticket in Anspruch nehmen. Hier müsse man noch stärker werben. Der Finanzausschuss habe empfohlen, die Problematik im Moment nicht weiter zu verfolgen und das Schülerticket für drei Jahre so zu belassen.

 

Herr Wollenberg fragt, wo der Mehraufwand von 136.000 € für 2012 entstehe.

 

Frau Kofer erklärt, dass dieser aufgrund der gestiegenen Kraftstoffpreise für Beförderungsleistungen und den Shuttleverkehr für die Grundschule 20 steige.

 

Herr Menzel kann nicht mitgehen, dass diese Kosten mit den Einsparungen aufgerechnet werden. Ziel sei gewesen, ein preiswerteres Schülerticket anzubieten. Deshalb sollten die eingesparten 63.000 € dafür eingesetzt werden, die Eltern vom Anteil der Schülerfahrtkosten zu entlasten.

 

Herr Weiberlenn erklärt, dass es haushalterisch dieselben Konten seien. Es sei richtig, dass die Einsparung von 63.000 € für den Busshuttle und weiteren Mehrbedarf ausgegeben werden müssen.

 

Frau Dr. Orlowski verweist darauf, dass im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag die Geschwisterregelung geprüft werden sollte.

 

Frau Kofer informiert, dass eine Geschwisterregelung für Potsdam nicht Gegenstand der Tarifverhandlungen mit dem VBB sei. Berechnungen könne man anstellen. Eine Umsetzung im VBB-Tarif halte sie für schwierig.

 

Herr Szilleweit merkt an, dass wohl eine Kommastelle verrutscht sei. Die ausgewiesene Senkung des Ticketpreises von monatlich 31 Cent sei nicht richtig.

 

Herr Wollenberg meint, dass es neben der Geschwisterregelung noch weiteren Bedarf gebe. Man solle die Satzung nochmal ansehen, weil nur Schüler berücksichtigt werden, die die nächstgelegene Schule besuchen.

 

Herr Weiberlenn informiert, dass Harz IV Kinder nach dem Bildungs- und Teilhabepaket keinen Zuschuss erhalten, wenn sie nicht die nächstgelegene Schule besuchen. Durch das Rechtsamt werde derzeit geprüft, ob aus Ermessen die Fahrtkosten erstattet werden können oder ob eine Satzungsänderung erforderlich ist.

 

Herr Menzel fragt, ob die Verwaltung auf die fehlerhafte Berechnung reagieren werde oder ob es eines Antrages der Fraktion bedarf.

 

Frau Dr. Orlowski bittet um Korrektur des Rechenfehlers und Prüfung der Geschwisterregelung. Das Ergebnis sollte im Ausschuss für Bildung und Sport vorgestellt werden.

 

Herr Menzel fordert die Verwaltung dazu auf, dass die Einsparung von 63.000 € in eine weitere Senkung des Preises für das Schülerticket einfließt.

 

Herr Schröder verweist auf die Ausführungen von Herrn Weiberlenn, wonach die 63.000 € durch Mehraufwendungen verbraucht seien, da es ein Konto betreffe.

 

Herr Menzel ist der Auffassung, dass die Kosten für den Bushuttle der Grundschule 20 durch die Baumaßnahmen an der Schule entstehen und durch den KIS zu tragen seien.

 

Die Ausschussmitglieder verständigen sich dazu, die Mitteilungsvorlage mit den Hinweisen zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu bitten, die Punkte abzuarbeiten.

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Bildung und Sport nimmt die Mitteilungsvorlage 11/SVV/0933 mit folgenden Hinweisen zur Kenntnis:

1.      die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob die eingesparten 63.000 €r die Subventionierung einer Geschwisterregelung eingesetzt werden können

2.      der Rechenfehler (Senkung des Ticketpreises von 31 Cent monatlich) ist in der Mitteilungsvorlage zu korrigieren und eine Neubetrachtung anzustellen

3.      die Verwaltung prüft, die eingesparten 63.000 € generell zur Subventionierung des Schülertickets einzusetzen.