14.02.2012 - 6 Sonstiges

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Herr Menzelchte vom Staatlichen Schulamt eine Information zu den Auswirkungen der neuen Verwaltungsvorschrift zur Unterrichtsorganisation, weil Schulleiter und die GEW Bedenken geäert haben.

 

Herr rnbrack erklärt, dass es die Stellenzuweisung vom MBJS an das Staatliche Schulamt gibt. Im Entwurf der VV Unterrichtsorganisation sei eine Empfehlung an das Schulamt enthalten, wie einzelne Schulen auszustatten seien. Das Staatliche Schulamt könne nur ausstatten, was es an Stellenzuweisung bekomme.

 

Herr Menzel habe die Information, dass weiterführende Schulen weniger Stellenzuweisungen als Grundschulen erhalten sollen.

 

Herr Dörnbrack kann das nicht bestätigen. Er verweist darauf, dass es eine Pflichtausstattung gebe.

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