11.09.2012 - 3 Schreiben der Oberschule Theodor Fontane vom 20...

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Frau Knoblich verweist darauf, dass der Brief der Fontane Oberschule allen zugegangen ist.

 

Frau Rademacher informiert dass die Fontane Oberschule nach Rücksprache des Fachbereiches Bildung und Sport mit dem KIS ein Antwortschreiben erhalten hat.

 

Herr Richter ergänzt, dass das Sanierungsprojekt mit der Schule abgestimmt wurde. Die Farbgestaltung habe der Architekt mit der Schule zusammen entwickelt. Der Gestaltungsrat der Landeshauptstadt Potsdam habe dazu Hinweise gegeben und darum gebeten die bisherige Planung entsprechend zu überarbeiten. Der KIS habe sich an den Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung gewandt und darum gebeten beide Sichtweisen abzuwägen.

 

Herr Wollenberg ist der Meinung, dass der Gestaltungsrat die Aufgabe habe sich mit der Potsdamer Mitte zu befassen und fragt, was er mit der Schule in Waldstadt zu tun habe.  

 

Frau Knoblich ist unklar welche Kompetenzen der Gestaltungsrat hat. Sie fragt, ob er sich derart einmischen dürfe.

 

Herr Richter kann nicht beantworten, welche Verbindlichkeit die Empfehlungen des Gestaltungsrates haben. Der Gestaltungsrat sei auf Initiative der Stadtverordnetenversammlung geschaffen worden, insofern könne sich die Verwaltung nicht über die Empfehlungen hinwegsetzen.

 

Frau Bankwitz erklärt, dass der Gestaltungsrat vor zwei Jahren seine Arbeit aufgenommen habe. Herr Klipp habe dazu aufgerufen, dass Nutzer den Gestaltungsrat frühzeitig fragen. Hier gebe es aus ihrer Sicht in diesem Fall einen Verfahrensfehler. Wenn die Stadt der Bauherr ist, hätte sie den Gestaltungsrat vorher fragen müssen.

 

Herr Richter erklärt, dass sich der Gestaltungsrat mit der konkreten Entwurfsplanung beschäftigt. Diese wurde vom Architekten mit den Schülern erarbeitet. Es wurde darum gebeten diese Planung beim Gestaltungsrat vorzustellen. Das habe man getan.

 

Herr Wollenberg bittet darum, dass sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen. Es sei zu klären, wie es dazu kam, dass sich der Gestaltungsrat mit dem Vorhaben befasst hat, um für die Zukunft zu klären, ob es hier einer Regelung bedarf.

 

Herr Menzel verweist darauf, dass die Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2010 eine Geschäftsordnung für den Gestaltungsrat erlassen habe, in der alles geregelt sei. Er verweist auf Paragraph 4. Ihn irritiere dass dort steht: „Vor der Behandlung im Gestaltungsrat ist die Zustimmung des Bauherren einzuholen“. Einen Verstoß der Verwaltung könne er nicht feststellen.

 

Frau Knoblich plädiert dafür, den Vorschlag von Herr Wollenberg aufzugreifen. Die Beteiligten sollten sich zusammensetzen, um einen entsprechenden Konsens zu finden.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, dass man den Vorschlägen der Schule nicht entgegenstehen sollte. Es wird vorgeschlagen, dass sich alle Beteiligten zusammensetzen um einen entsprechenden Konsens zu finden. Der Ausschuss für Bildung und Sport ist über das Ergebnis zu informieren.

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