12.06.2012 - 4 Gesundheitsamt 2020

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Möckel (stellv. Amtsarzt) stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation das Projekt „Gesundheitsamt 2020“ vor und macht dabei deutlich, dass oberstes Ziel die Entwicklung zu einer dienstleistungsorientierten Verwaltung ist.

Er stellt kurz die Ausgangssituation dar und weist dabei darauf hin, dass aufgrund steigender Kinderzahlen, neuer gesetzlicher Aufgaben mit Kita-Reihenuntersuchungen und begrenzter Fachkräftemangel ein teilweiser Rückgang der Quote der untersuchten Kinder zu verzeichnen war. Die Reihenuntersuchungen erfolgen in der Zeit vom 30. bis zum 42. Lebensmonat der Kinder.

Die Umsetzung des Projektes soll möglichst ohne  Aufwachsen der Personalkosten erfolgen.

Anschließend erörtert er das Vorgehen und weist darauf hin, dass hierbei auch die projekthafte Beschäftigung der Verwaltungsakademie eingeflossen ist. Es wurden u.a. Handlungsempfehlungen aufgenommen.

Bisher wurden der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sowie der Zahnärztliche Dienst betrachtet.

Ziel ist es, neben den bereits zu 100 % durchgeführten Schuleingangs- und Schulabgangsuntersuchungen mindestens 84 % Kita-Reihenuntersuchungen durchzuführen.

Beim Zahnärztlichen Dienst soll ab dem Schuljahr 2012/13 durch Optimierung der Prozesse sowie zwei zusätzliche Prophylaxe-Kräfte eine Verbesserung der Untersuchungsquote erfolgen.

 

Frau Dr. Lotz fragt, ob es ein technisches Problem bei den Meldungen gibt.

 

Herr Möckel erklärt, dass die Meldungen nur zu einem bestimmten Zeitpunkt gegeben werden.

 

Frau Müller-Preinsberger erklärt, dass nur die Kinder zwischen dem 30. und 42. Lebensmonat für die Quote zählen. Wenn Kinder mit 29 Monaten oder auch 43 Monaten untersucht werden, fallen sie nicht in die Statistik.

 

Frau Anlauff fragt, wie damit umgegangen wird, wenn Kinder an dem Tag der Untersuchungen nicht in der Kita sind.

 

Herr Möckel erklärt, dass auch diese sowie die Hauskinder untersucht werden. Es wird auch geprüft, ob die U-Untersuchungen wahrgenommen wurden. Wenn dies nicht der Fall ist, wird im Sinne des Kinderschutzes geprüft. Diesbezüglich wird auch das Jugendamt befragt. Gegebenenfalls erfolgt dann ein Hausbesuch. Hier wird aber immer der Einzelfall betrachtet.

 

Frau Latacz-Blume weist darauf hin, dass gesetzlich geregelt ist, dass hier eine Freiwilligkeit vorliegt.

 

Herr Lack fragt, ob es eine Statistik zu Kinderschutzfällen gibt.

 

Frau Müller-Preinesberger teilt mit, dass es dazu eine Mitteilungsvorlage des Fachbereichs- Kinder- Jugend und Familie gibt, die im Jugendhilfeausschuss am 26.04.2012 beraten wurde. Diese Mitteilungsvorlage (DS 12/SVV/0285) wird allen Mitgliedern des Ausschusses für Gesundheit und Soziales durch Frau Spyra per E-Mail zugeschickt.

 

Herr Schultheiß hat ein ungutes Gefühl, wenn Eltern entscheiden können, ihre Kinder nicht dem Arzt vorzustellen.

 

Frau Müller-Preinesberger weist darauf hin, dass es schwierig ist, sich dem Netz zu entziehen. In Potsdam ist der Anteil der Hauskinder sehr gering, so dass hier die Chancen relativ hoch sind, bei fast allen Kindern die Reihenuntersuchung durchführen zu können.

Es gibt aber auch Eltern, die die Reihenuntersuchungen ablehnen, weil sie regelmäßig die Kinder dem Kinderarzt oder Hausarzt vorstellen. Aber auch die Einrichtungen sind sehr sensibilisiert. Es gibt aber keine hundertprozentige Garantie, keinen Kinderschutzfall in der LHP zu haben.

 

Herr Günther fragt, ob Gespräche mit der Zahnärztekammer und den Kassen bezüglich der Gruppenprophylaxe geführt werden.

 

Herr Möckel antwortet darauf, dass es Gespräche mit den Kassen gibt.

 

Frau Geywitz weist darauf hin, dass es Potsdamer Kinder gibt, die in Einrichtungen in anderen Gemeinden betreut werden.

 

Herr Möckel erklärt, dass die Kinder als Potsdamer Kinder gemeldet werden. Diese werden zunächst wie Hauskinder behandelt. Die Kinder aus anderen Gemeinden, die in Potsdamer Einrichtungen betreut werden, werden bei den Reihenuntersuchungen ebenfalls untersucht.

 

Frau Schulze fragt, ob die Frage des Verlustes von Informationen bei Abgabe von Aufgaben an Dritte steht.

 

Herr Möckel erklärt, dass hier zu 100 % gewährleistet sein muss, dass die Informationen weitergegeben werden. Es müssen immer die gleichen Informationen zugänglich sein. Es muss mit der gleichen EDV gearbeitet werden und darf nicht zu Informationsverlust kommen.

 

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