23.10.2012 - 5.1 Erhalt des Standortes der WagenHausBurg Hermann...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Schulze informiert, dass sich der Ausschuss für  Stadtentwicklung und Bauen bereits mit dem Antrag befasst hat, diesen um den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergänzt und zum Beschluss empfohlen hat.

 

Frau Krusemark (SB Recht und Grundstücksmanagement) verweist auf die Drucksache 12/SVV/0570, die dem Hauptausschuss vorgelegt wurde. Der Hauptausschuss ist dem Vorschlag gefolgt. Der vorliegende Antrag wurde durchgängig in den Ausschüssen, in denen er beraten wurde, abgelehnt.

 

Herr Sändig weist darauf hin, dass der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht im Hauptausschuss behandelt wurde. Er weist darauf hin, dass sich die in Rede stehenden 6 Mio. Euro nicht ausschließlich auf das Grundstück beziehen, auf dem die WagenHausburg steht. Hier handelt es sich nur um die Hälfte des Grundstückes. Davon müssten dann noch die Pachteinnahmen abgezogen werden. Die Einsparungen für die LHP bei einer Verdrängung des Projektes sind aus seiner Sicht deutlich geringer.

 

Frau Krusemark macht deutlich, dass es der LHP nicht darum geht, alternative Wohnprojekte zu verdrängen. Das Projekt soll erhalten bleiben, aber nicht an diesem Standort. Alternativen werden nach wie vor gesucht.

 

Herr Schultheiß macht darauf aufmerksam, dass es sich um ein Wohnprojekt handelt. Das Projekt kann durchaus weiter bestehen, aber nicht an dieser Stelle. Er weist darauf hin, dass die LHP eine Vertragsverlängerung um 5 Jahre und ein Grundstück in Golm angeboten hat.

Er plädiert dafür, den Vorschlägen der Stadt zu folgen und den vorliegenden Antrag sowie den Änderungsantrag abzulehnen.

 

Frau Basekow macht darauf aufmerksam, dass es sich um ein vereinbartes Projekt handelt. Es war immer ein soziokulturelles Projekt und ist es auch geblieben. Sie bittet, die Geschichte nicht zu verfälschen.

 

Herr Lack weist darauf hin, dass es sich nicht nur um Wohnwagen handelt, sondern auf dem Grundstück auch ein festes Haus steht. Dieses Projekt hat sich in 12 Jahren entwickelt und ist gewachsen. Auch dies muss berücksichtigt werden. Er bittet, die vorliegenden Anträge zu unterstützen.

 

Frau Dr. Seemann (FB Kultur und Museum) berichtet aus dem Kulturausschuss, der sich mit ebenfalls mit dem Thema befasst hat. Hier gab es eine kontroverse Diskussion mit dem Ergebnis, dass es sich in erster Linie um ein Wohnprojekt mit kulturellen Aspekten handelt. Das Projekt kann nicht als soziokulturelles Projekt in dem Sinne behandelt werden.

 

Herr Sändig erinnert daran, dass dies der Standort ist, den die Stadt den Wagenhausburglern seinerzeit vorgeschlagen hat. Seit dem Vorliegen des Gutachtens von Herrn Dr. Richter gab es keine Verhandlungen über einen langfristigen Verbleib mit der Wagenhausburglern.

 

Herr Schultheiß erklärt, dass ihm der historische Verlauf so geschildert wurde. Er verweist darauf, dass es viele Gespräche der Stadt mit der Wagenhausburg gegeben hat, bei denen die LHP deutlich gemacht hat, dass das Grundstück benötigt wird und nicht mehr für das Projekt zur Verfügung stehen kann.

 

Frau Schulze bittet um Abstimmung über den Antrag mit der Ergänzung um den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Bewohner/innen der WagenHausBurg in Verhandlungen zum Abschluss eines Erbbaurechts- bzw. Kaufvertrages für den jetzigen Standort Tornowstraße 38 auf Hermannswerder einzutreten.

Über die jeweiligen Ergebnisse der Gespräche ist der Hauptausschuss alle zwei Monate, beginnend im Oktober November 2012, zu informieren.

 

+ Ergänzung:

Der Beschluss der Drucksache 12/SVV/0570 am 12.09.2012 im Hauptausschuss wird aufgehoben.

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt ein städtebauliches Konzept für diesen Bereich zu entwickeln und vorzuschlagen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            6

Ablehnung:                             3

Stimmenthaltung:              1

 

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Anlagen zur Vorlage