26.01.2012 - 4.3 Eckwertebeschluss für die Planung des Haushalts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Servicebereich Fiananzen und Berichtswesen alle Ortsbeiräte
- Gremium:
- Ausschuss für Kultur
- Datum:
- Do., 26.01.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Frau Dr. Birgit-Katharine Seemann führt aus, dass der Ansatz für 2012 bei 13.625.900 Euro liegt und für 2013 13.844.500 Euro geplant sind.
Herr Peter Schultheiß kritisiert, dass diese Zahlen nicht ausgereicht worden sind.
Frau Dr. Birgit-Katharine Seemann bietet nochmals an, dass die Mitglieder des Kulturausschusses sich im Fachbereich zu Informationsgesprächen zum Haushalt 2012 anmelden können.
Der Kulturausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die mit dem Haushaltsplan 2012 zugleich für das Haushaltsjahr 2013 vorgelegten Planwerte der mittelfristigen Ergebnisplanung sind Grundlage für die Haushaltsplanung der Landeshauptstadt Potsdam für den Haushaltsentwurf 2013. Bei der Aufstellung des Ergebnishaushaltes für das Haushaltsjahr 2013 sind die beigefügten Budgetvorgaben für die Geschäftsbereiche zu Grunde zu legen (Anlage 1).
2. Die mit dem Haushaltsplan 2012 zugleich für das Haushaltsjahr 2013 bis 2015 vorgelegten Planwerte der mittelfristigen Investitionsplanung sind Grundlage für die Investitionsplanung 2013.
3. Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können Umschichtungen zwischen den Budgets vorgenommen werden.
4. Etwaige Veränderungen bei nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Eckwertebeschlusses ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.
5. Zur Aufrechterhaltung eines möglichst breiten kommunalen Leistungsangebotes sind Ertragsmöglichkeiten in angemessener Weise auszuschöpfen (z. B. durch das Erreichen adäquater Kostendeckungsgrade).
6. Dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ist zu folgen.
Anlagen zur Vorlage
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