16.08.2012 - 4.1 Eckwertebeschluss für die Planung des Haushalts...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Dr. Müller weist darauf hin, dass der vorliegende Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU/ANW, Bündnis 90/Die Grünen, FDP die ursprüngliche Drucksache ersetzt. Der Punkt 1 der Anlage 1 beinhaltet die Kita-Finanzierungsrichtlinie und die Elternbeitragsordnung für Kita und Tagespflege. Der Punkt 7 fällt ebenfalls in die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses, obwohl es einen größeren Teil an Pflichtaufgaben gibt. Auch der Punkt 14 fällt in die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses.

 

Frau Müller-Preinesberger macht deutlich, dass strategische Ziele formuliert werden. Eine Überarbeitung der Elternbeitragsordnung ist von Seiten der Verwaltung nicht angedacht.

Im Geschäftsbereich Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz ist der Anteil der freiwilligen Aufgaben sehr gering. Die Schulsozialarbeit ist z.B. eine der freiwilligen Aufgaben. Ziel ist es, einen ausgeglichenen Haushalt zu haben, um über Kredite dringend notwendige Investitionen tätigen zu können.

 

Frau Dr. Müller bittet um Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU/ANW, Bündnis 90/Die Grünen, FDP.

 

Änderungsantrag:

1.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zur Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2012 einen Eckwertebeschluss für die Planung der Haushaltsjahre 2013 / 2014 vorzulegen. Dazu sind die die Planwerte der mittelfristigen Ergebnisplanung fortzuschreiben.

2.      Ziel der Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2013 / 2014 ist:

·         die Erreichung des Haushaltsausgleichs in 2015,

·         die Erwirtschaftung eines Überschusses ab 2016.

3.      Der in der mittelfristigen Ergebnisplanung für das Haushaltsjahr 2013 ausgewiesene Fehlbedarf soll nicht überschritten werden.

4.      Zur Erreichung des Haushaltsausgleiches im Jahr 2015 sollen die in der Anlage vorgelegten Maßnahmen geprüft und der Stadtverordnetenversammlung in einem Bericht bis Oktober 2013 vorgelegt werden. Werden mit den in der Anlage vorgelegten Maßnahmen der Haushaltsausgleich 2015 nicht erreicht, so wird die Verwaltung beauftragt, weitere Maßnahmen zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung mit dem Bericht zur Entscheidung vorzulegen.

5.      Die Umstellung auf die strategische Haushaltsaufstellung erfolgt mit dem Haushaltsentwurf 2015.

6.      Die Erarbeitung von strategischen Zielen für die Stadt erfolgt auf der Grundlage der in den letzten Jahren beschlossenen  Konzepte. Diese werden zu einer Gesamtstrategie unter Auflösung von Zielkonflikten und Überprüfbarkeit der finanziellen Realisierungsmöglichkeiten zusammengeführt. Die Ziele werden mit den Bürgerinnen und Bürgern als Grundlage für die zukünftige strategische Haushaltsführung in einem prozessbegleitenden Verfahren entwickelt. Die Ziele werden vor Beginn der Eckwerteberatung für den Haushalt 2015 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

7.      r die Haushaltsplanung werden folgende Termine festgelegt:

SVV-Termin              Maßnahme

Juni 2012              Grundsatzbeschluss und Vorlage Jahresabschluss 2009

              Oktober 2012              Vorlage des Eckwertebeschlusses und des Prüfberichtes über Maßnahmen zur Erreichung des Haushaltsausgleiches im Jahr 2015

              Dezember 2012              Vorlage eines Berichtes über den Vorläufigen Ist-Stand für den Jahresabschluss 2010 im Finanzausschuss

              Januar 2013              Einbringung des Entwurfes der Satzung für den Doppelhaushalt 2013 /2014

              rz 2013              Vorlage des geprüften Jahresabschlusses 2010 und Beschluss des Doppelhaushaltes 2013/2014

              Juli (HA) 2013               Vorlage der korrigierten Eröffnungsbilanz und der fehlenden Jahresabschlüsse

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              5

Ablehnung:              4

Stimmenthaltung:              2

Dem Antrag wird somit zugestimmt.

 

Anschließend bittet Frau Dr. Müller um Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Potsdamer Demokraten.

 

Änderungsantrag:

Die Ziff. 1, dritter Aufzählungspunkt, erhält folgende Fassung:

Die beigefügten Budgetvorgaben für den OB und die Geschäftsbereiche (Anlage 2) werden auf dem Stand des Jahres 2012 eingefroren.

Hiervon ausgenommen sind lediglich die auf Grund der Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes vorgesehenen Steigerungen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                0

Ablehnung:              11

 

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

1.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zur Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2012 einen Eckwertebeschluss für die Planung der Haushaltsjahre 2013 / 2014 vorzulegen. Dazu sind die die Planwerte der mittelfristigen Ergebnisplanung fortzuschreiben.

2.      Ziel der Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2013 / 2014 ist:

·         die Erreichung des Haushaltsausgleichs in 2015,

·         die Erwirtschaftung eines Überschusses ab 2016.

3.      Der in der mittelfristigen Ergebnisplanung für das Haushaltsjahr 2013 ausgewiesene Fehlbedarf soll nicht überschritten werden.

4.      Zur Erreichung des Haushaltsausgleiches im Jahr 2015 sollen die in der Anlage vorgelegten Maßnahmen geprüft und der Stadtverordnetenversammlung in einem Bericht bis Oktober 2013 vorgelegt werden. Werden mit den in der Anlage vorgelegten Maßnahmen der Haushaltsausgleich 2015 nicht erreicht, so wird die Verwaltung beauftragt, weitere Maßnahmen zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung mit dem Bericht zur Entscheidung vorzulegen.

5.      Die Umstellung auf die strategische Haushaltsaufstellung erfolgt mit dem Haushaltsentwurf 2015.

6.      Die Erarbeitung von strategischen Zielen für die Stadt erfolgt auf der Grundlage der in den letzten Jahren beschlossenen  Konzepte. Diese werden zu einer Gesamtstrategie unter Auflösung von Zielkonflikten und Überprüfbarkeit der finanziellen Realisierungsmöglichkeiten zusammengeführt. Die Ziele werden mit den Bürgerinnen und Bürgern als Grundlage für die zukünftige strategische Haushaltsführung in einem prozessbegleitenden Verfahren entwickelt. Die Ziele werden vor Beginn der Eckwerteberatung für den Haushalt 2015 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

7.      r die Haushaltsplanung werden folgende Termine festgelegt:

SVV-Termin              Maßnahme

Juni 2012              Grundsatzbeschluss und Vorlage Jahresabschluss 2009

              Oktober 2012              Vorlage des Eckwertebeschlusses und des Prüfberichtes über Maßnahmen zur Erreichung des Haushaltsausgleiches im Jahr 2015

              Dezember 2012              Vorlage eines Berichtes über den Vorläufigen Ist-Stand für den Jahresabschluss 2010 im Finanzausschuss

              Januar 2013              Einbringung des Entwurfes der Satzung für den Doppelhaushalt 2013 /2014

              rz 2013              Vorlage des geprüften Jahresabschlusses 2010 und Beschluss des Doppelhaushaltes 2013/2014

              Juli (HA) 2013               Vorlage der korrigierten Eröffnungsbilanz und der fehlenden Jahresabschlüsse

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              5

Ablehnung:              4

Stimmenthaltung:              2

Dem Antrag wird somit zugestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage