12.12.2011 - 9.13 Festsetzung des Höchstbetrages für die Aufnahme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der  Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite für den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS), der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden kann, wird ab 01.01.2012 auf 3.000.000 € festgesetzt.

Die Festsetzung des Höchstbetrages gilt bis zur Änderung dieses Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen