12.12.2011 - 9.25 Bebauungsplan Nr. 125 "Uferzone Griebnitzsee" Ä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die  Drucksachen 11/SVV/0885 und 11/SVV/0886 werden vom Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Herrn Klipp eingebracht; er empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen.

 

Anträge zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Menzel, beantragt namens der  Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die o. g. DS ebenfalls in den Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung zu überweisen; vom Stadtverordneten Teuteberg, Fraktion FDP, wird anschließend die Überweisung auch in den Ausschuss für Finanzen beantragt.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 11/SVV/0885 und 11/SVV/0886 in die Ausschüsse für Stadtentwicklung und Bauen, für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung sowie für Finanzen wird

 

mit 19 Ja-Stimmen angenommen,

bei 18 Nein-Stimmen.

 

Nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses wird von der Stadtverordneten Schulze, Fraktion DIE LINKE das Abstimmungsergebnis angezweifelt.

Gemäß § 23 Abs. 1 wird anschließend die Abstimmung des o. g. Geschäftsordnungsantrages  wiederholt.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 11/SVV/0885 und 11/SVV/0886 in die Ausschüsse für Stadtentwicklung und Bauen, für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung sowie für Finanzen wird

 

mit 18 Ja-Stimmen abgelehnt,

bei 19 Nein-Stimmen.

 

Anschließend wird die DS 11/SVV/0885 und danach die DS 11/SVV/0886 zur Abstimmung gestellt.

 

Nach der Abstimmung erklärt der Stadtverordnete Teuteberg, Fraktion FDP, zur Niederschrift, dass er bei der Abstimmung der DS 11/SVV/0885 mit NEIN gestimmt hat.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.      Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 125 'Uferzone Griebnitzsee' wird nach § 9 Abs. 7 BauGB geändert gemäß Anlage 1.

2.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“ entsprechend Anlagen 2 und 3 entschieden.

3.      Der Bebauungsplan Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“ ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 6, 7 und 8).

4.      Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden (siehe Anlagen 4 und 5).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 1 Gegenstimme

und 2 Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen