30.01.2013 - 5.4 Gründung einer Stiftung bürgerlichen Rechts für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister
- Datum:
- Mi., 30.01.2013
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Oberbürgermeisters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Landeshauptstadt Potsdam gründet eine Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie soll den Namen Gedenkstätte Lindenstraße tragen. Die Stiftung soll der Förderung des Andenkens an Verfolgte, der Förderung der Erziehung und Volksbildung und der Förderung von Wissenschaft und Forschung dienen. Die Stiftung soll auch der Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege dienen, soweit sich dies auf stiftungseigene Baudenkmale bezieht.
Als Stiftungsvermögen soll das Gebäude Lindenstraße 54/55 in Potsdam sowie eine Einmalzahlung in bar eingebracht werden. Die Landesregierung Brandenburg soll in den Gremien der Stiftung paritätisch vertreten sein, solange sie die Hälfte der Kosten der Stiftung trägt. Der jährliche Gesamtetat zum Betrieb der Stiftung wird ca. 600.000 betragen.
Die beiliegende Konzeption soll dem Arbeitsauftrag der Stiftung zugrundegelegt werden.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Satzung für die Stiftung zu erarbeiten, mit den Aufsichtsbehörden abzustimmen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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