30.01.2013 - 5.13 Satzung gemäß § 97 Abs. 8 BbgKVerf und Leitlini...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Hauptausschuss hat der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.)                      Satzung über die Festsetzung der angemessenen Aufwandsentschädigung für eine Tätigkeit als Vertreter/ Vertreterin der Landeshauptstadt Potsdam in wirtschaftlichen Unternehmen gemäß  § 97 Abs. 8 BbgKVerf (Satzung gemäß § 97 Abs. 8 BbgKVerf)

 

2.)               Leitlinie der Landeshauptstadt Potsdam zur Vergütung von Vertretern/ Vertreterinnen der Landeshauptstadt Potsdam in städtischen Unternehmen und Beteiligungen (Vergütungsleitlinie)

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und zahlreichen Stimmenthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen