30.01.2013 - 8.10 Verbot von Heizstrahlern im öffentlichen Raum
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.10
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Datum:
- Mi., 30.01.2013
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- abgelehnt
Die Vorlage wird von der Stadtverordneten Hüneke namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht.
Entsprechend den Erläuterungen der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau Müller-Preinesberger könne man lt. Brandenburgischem Straßengesetz Auflagen erteilen, wenn man das so wolle; dies müsse mit einem entsprechenden Satzungsbeschluss geregelt werden. Sie macht im Weiteren darauf aufmerksam, dass das Verbot von Heizpilzen nicht ausschließe, dass die Gastronomen andere Möglichkeiten (z. B. Elektrostrahler) finden.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen (Verbot innerhalb einer Richtlinie bzw. Satzung) dafür zu sorgen, dass der Gebrauch von Heizstrahlern in der Außengastronomie der Landeshauptstadt künftig untersagt wird.