30.01.2013 - 8.10 Verbot von Heizstrahlern im öffentlichen Raum

Beschluss:
abgelehnt
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Die Vorlage wird von der Stadtverordneten Hüneke namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht.

 

Entsprechend den Erläuterungen der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau Müller-Preinesberger könne man lt. Brandenburgischem Straßengesetz  Auflagen erteilen, „wenn man das so wolle“; dies müsse mit einem entsprechenden Satzungsbeschluss geregelt werden. Sie macht im Weiteren darauf aufmerksam, dass das Verbot von Heizpilzen nicht ausschließe, dass die Gastronomen  andere Möglichkeiten (z. B. Elektrostrahler)  „finden“

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen (Verbot innerhalb einer Richtlinie bzw. Satzung) dafür zu sorgen, dass der Gebrauch von Heizstrahlern in der Außengastronomie der Landeshauptstadt künftig untersagt wird.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 26 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 12 Ja-Stimmen.