06.03.2013 - 5.2 Änderung des § 2 des Gesellschaftsvertrages der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Hauptausschuss hat der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Ergänzung des § 2 des Gesellschaftsvertrages der POLO Beteiligungsgesellschaft mbH:

 

„Nebenleistungen dürfen im Rahmen des § 91 Abs. 5 Nr. 2 BbgKVerf erbracht werden, wenn diese nach Art und Umfang für den Geschäftsbetrieb von untergeordneter Bedeutung sind und die Betätigung der Gesellschaft nach Satz 1 nicht beeinträchtigt wird.“

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 3 Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen