03.04.2013 - 6.8 Verwendung nicht verbrauchter Haushaltsmittel a...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat die Vorlage zurückgestellt.

 

Im Ausschuss für Finanzen hat die Antragstellerin den Punkt 1. mit dem Wortlaut:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die für das Haushaltsjahr 2012 für das Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung gestellten Mittel weitestgehend auszuschöpfen. Über den aktuellen Stand und die eingeleiteten Maßnahmen werden der Jugendhilfe-, der Sozial- und der Finanzausschuss im Januar 2013 informiert.
gestrichen

Die Punkte 2. und 3. hat der o. g. Ausschuss abgelehnt.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die einzelnen Haushaltsansätze aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes sind gegenseitig deckungsfähig.
 

2.      Nicht verausgabte Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2012 aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden in das Haushaltsjahr 2013 übertragen. Die Mittel sind zweckgebundenr Maßnahmen aus dem SGB VIII zu verwenden. Näheres hierzu obliegt der Stadtverordnetenversammlung im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und deren Anlagen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.