03.04.2013 - 6.4 Kein Verkauf von Meldeadressen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss hat die Vorlage zur Kenntnis genommen.

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung hat die Vorlage zurückgestellt bis zur Entscheidung des Bundesrates.

 

Vom Stadtverordneten Wendt wird namens der Fraktion Die Andere der Termin in der letzten Zeile des Beschlusstextes auf „August 2013“ geändert und die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam fordert den Oberbürgermeister auf, die Adressen der Einwohner/innen künftig nicht mehr an Adressbuchverlage, Parteien und Wählergemeinschaften, Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Privatpersonen zu veräern.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob eine pauschale Weitergabe von persönlichen Adressdaten mit dem verfassungsrechtlich garantierten Grundrecht auf Datenschutz auch dann vereinbar ist, wenn die Betroffenen der Datenweitergabe bereits ausdrücklich widersprochen haben oder keine Möglichkeit haben, einen Widerspruch einzulegen.

 

Das Prüfergebnis ist den Stadtverordneten bis zum August 2013 vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen