08.05.2013 - 5.4 Änderungssatzung Hundesteuer

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen hat der Vorlage zugestimmt.

Der Hauptausschuss hat der Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt:

 

§ 5, neuer Absatz 4 mit folgendem Wortlaut:

 

r Hunde, die von Personen gehalten werden, die Leistungen nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Sozialgesetzbuches II und dem dritten bzw. vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches XII sowie durch solche Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, gehalten werden, ist die Steuer auf Antragr den ersten gehaltenen Hund um ein Viertel des Steuersatzes nach § 3 Abs. 1 a zu ermäßigen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Rietz, Fraktion CDU/ANW, beantragt (namens der Ortsvorsteher von Uetz-Paaren, Satzkorn und Grube) die Überweisung in die Ortsbeiräte.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 11 Ja-Stimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Hauptausschuss empfohlene Ergänzung um einen neuen Absatz 4 im § 5 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen. 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Landeshauptstadt Potsdam.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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