08.05.2013 - 5.4 Änderungssatzung Hundesteuer
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
- Datum:
- Mi., 08.05.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Finanzen hat der Vorlage zugestimmt.
Der Hauptausschuss hat der Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt:
§ 5, neuer Absatz 4 mit folgendem Wortlaut:
Für Hunde, die von Personen gehalten werden, die Leistungen nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Sozialgesetzbuches II und dem dritten bzw. vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches XII sowie durch solche Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, gehalten werden, ist die Steuer auf Antrag für den ersten gehaltenen Hund um ein Viertel des Steuersatzes nach § 3 Abs. 1 a zu ermäßigen.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Rietz, Fraktion CDU/ANW, beantragt (namens der Ortsvorsteher von Uetz-Paaren, Satzkorn und Grube) die Überweisung in die Ortsbeiräte.
Abstimmung:
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 11 Ja-Stimmen.
Abstimmung:
Die vom Hauptausschuss empfohlene Ergänzung um einen neuen Absatz 4 im § 5 wird
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei einigen Gegenstimmen.
Anlagen zur Vorlage
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