05.06.2013 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 129 "Nördlich In der Feldmark...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsbeirat Eiche hat der Vorlage mit folgender Ergänzung des Beschlussvorschlages zugestimmt:

Im Norden des Gewerbegebietes und in Verlängerung durch die anschließende Grünfläche ist eine öffentliche Straßenverkehrsfläche festzusetzen. Der nördlichste Abschnitt ist als Vorhaltetrasse für eine Straßenanbindung nach Norden in Richtung Bornim vorzusehen.

 

Der Ortsbeirat Golm hat der Vorlage mit einer Ergänzung um einen Punkt 3. zugestimmt:

Im Norden des Plangebietes ist die Vorhaltetrasse für Verkehrsfläche bis an die Plangrenze festzusetzen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage mit folgenden Ergänzungen zugestimmt:

 

neu

2.              Im Norden des Gewerbegebietes und in der Verlängerung durch die anschließende              Grünfläche ist eine öffentliche Straßenverkehrsfläche festzusetzen. Der nördlichste              Abschnitt ist als Vorhaltetrasse für eine Strenanbindung nach Norden in               Richtung Bornim vorzusehen.

           (Entspricht dem Votum der Ortsbeiräte Eiche und Golm.)

 

alt 2. wird neu 3.

 

4.              Der OBM wird beauftragt, bis Oktober 2013 einen Entwurf für die nächsten               planerischen Schritte vorzulegen, mittels derer eine Straßenverbindung vom               Nordrand des Plangebietes B-Plan Nr., 129 zur B 273 Bornim entwickelt werden               kann.

 

5.                Die Gestaltung der öffentlichen Grünflächen im Bebauungsplan soll über einen landschaftsplanerischen Wettbewerb erfolgen, der parallel zum weiteren Bebauungsplanverfahren durchzuführen ist. In das Wettbewerbsverfahren einschließlich der Aufgabenstellung, sind sowohl die Anwohnerinitiative als auch die Eigentümer des Plangebietes auf geeignete Weise einzubeziehen. Das Wettbewerbsergebnis ist vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens im               Ortsbeirat Golm und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vorzustellen.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt, über den Punkt 5. der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfohlenen Ergänzungen einzeln abzustimmen.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 18 Ja-Stimmen angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

Abstimmung:

Der vom o. g. Ausschuss empfohlene Punkt 5. wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Die vom o. g. Ausschusses empfohlenen Ergänzungen (neuer Punkt 2. sowie die Punkte 3. und 4. werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 3 Gegenstimmen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Über die grundsätzlichen Positionen, die in den zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 129 “rdlich In der Feldmark“ (OT Golm) durchgeführten Beteiligungs- und Mitwirkungsprozessen seitens der berührten privaten Interessensvertreter vorgetragen wurden, wird im Rahmen der Abwägung entschieden (s. Anlage 2), das Bebauungsplanverfahren ist auf dieser Grundlage fortzuführen (s. auch Anlage 7).

 

  1. Im Norden des Gewerbegebietes und in der Verlängerung durch die anschließende Grünfläche ist eine öffentliche Straßenverkehrsfläche festzusetzen. Der nördlichste Abschnitt ist als Vorhaltetrasse für eine Straßenanbindung nach Norden in Richtung Bornim vorzusehen.

 

  1. In Anwendung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung über die Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung (s. DS 12/SVV/0703) soll die Öffentlichkeits-beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) erst nach Vorliegen der schriftlichen Zustimmungen der Planungsbegünstigten zur Übernahme der Verpflichtungen aus dieser Richtlinie erfolgen.

 

4.              Der OBM wird beauftragt, bis Oktober 2013 einen Entwurf für die nächsten planerischen Schritte vorzulegen, mittels derer eine Straßenverbindung vom Nordrand des Plangebietes B-Plan Nr., 129 zur B 273 Bornim entwickelt werden kann.

 

5.                Die Gestaltung der öffentlichen Grünflächen im Bebauungsplan soll über einen landschaftsplanerischen Wettbewerb erfolgen, der parallel zum weiteren Bebauungsplanverfahren durchzuführen ist. In das Wettbewerbsverfahren einschließlich der Aufgabenstellung, sind sowohl die Anwohnerinitiative als auch die Eigentümer des Plangebietes auf geeignete Weise einzubeziehen. Das Wettbewerbsergebnis ist vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens im Ortsbeirat Golm und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vorzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen