05.06.2013 - 6.8 Umsetzung Potsdam 22

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss hat der Vorlage mit Änderungen zugestimmt, deren Wortlaut den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde. Die stellvertretende Vorsitzende Frau Müller verweist darauf, dass in der Empfehlung des Hauptausschusses die redaktionelle Anpassung im Punkt 1 (Streichung der §§ 558 und 559 BGB) vorzunehmen ist.

 

Der Ergänzungsantrag der Fraktion Die Andere  (mit Datum vom 02.04.2013):

Einfügung eines Satzes: die Stadtverordnetenversammlung spricht sich außerdem dafür aus, im Mietrecht die Möglichkeit zu streichen, dass die Grundsteuer als Betriebskosten geltend gemacht werden kann.

hat sich damit erledigt.

 

Die mit den Empfehlungen des Hauptausschusses geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Um eine zügige Umsetzung der Empfehlungen des Expertengremiums Potsdam 22zu erreichen, werden in einem ersten Schritt folgende Schwerpunkte hervorgehoben:

 

1.              Eine Positionierung der Stadtverordnetenversammlung zur Beförderung einer bundesgesetzlichen Mietrechtsänderung hinsichtlich einer wirksamen zivilrechtlichen Begrenzung von Mieten im Rahmen von Neuvermietungen.

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dazu bis zur Sitzung im September 2013 einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.

 

2.              Bei der Vorbereitung von Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung, die zu einer Erhöhung der Betriebskosten führen können, ist ein Abgleich mit den aktuellen Wohnkosten vorzulegen. Dazu soll bis Ende 2013 ein kontinuierliches Verfahren zur Fortschreibung der entstehenden Betriebskosten mit dem Wohnungsunternehmen verabredet werden.

 

3.              Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, in Vorbereitung eines wohnungspolitischen Konzeptes eine Zwischenbilanz zu bereits erprobten Maßnahmen und Instrumenten der Landeshauptstadt zur Unterstützung des Wohnungsbaus bis Dezember 2013 vorzulegen.

 

4.              Die Stadtverordnetenversammlung appelliert an das Land Brandenburg, von der in § 558 Abs. 3, Sätze 2 und 3 eingeräumten Ermächtigung für die Stadt Potsdam Gebrauch zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen