05.06.2013 - 5.13 Finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt am...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Entsprechend den beschlossenen Änderungen in der Tagesordnung wird diese Vorlage gemeinsam mit dem Dringlichkeitsantrag der Fraktionen SPD, CDU/ANW und Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Satzung für eine Beherbergungssteuer erarbeiten weitere Modelle prüfen, behandelt.

 

Der Ausschuss für Finanzen hat den Ergänzungsantrag der Fraktion Die Andere abgelehnt und der Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt:

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Mit der Vorlage zur Genehmigung ist ein Rechtsgutachten anerkannter Verfassungs- und Verwaltungsrechtler einzuholen, das darüber Aussagen macht, ob eine solche finanzielle Beteiligung der LHP an der SPSG zulässig ist.

 

Der Hauptausschuss hat den Ergänzungsantrag der Fraktion Die Andere abgelehnt; der Vorlage hat er mit folgender Ergänzung zugestimmt:

 

1.              Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) eine Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam am Unterhaltungsaufwand in den im Potsdamer Stadtgebiet gelegenen Gärten und Parks der SPSG bis zu 1 Mio. Euro/Jahr, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2014 und zunächst befristet für 2 Jahre, zu verhandeln. Der Vertrag ist der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

 

2.              Die Vereinbarung zur Zahlung von maximal 1 Mio. Euro an die SPSG ist nicht nur für zwei Jahre, sondern für fünf Jahre abzuschließen. Zwingende Voraussetzung ist, dass die Beteiligung der Stadt nicht mehr als 1 Mio. betragen darf.

 

3.              Der Stadt ist ein Mitspracherecht zur Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel einzuräumen. Anzustreben ist ein Sitz im Stiftungsrat mit beratender Stimme.

Jährlich ist jeweils im November von der Stiftung vor der Stadtverordnetenversammlung über die Verwendung der von der Stadt zur Verfügung gestellten Mittel zu berichten.

              Die Mittel sind ausschließlich für die Pflege des Parks Sanssouci einzusetzen.

 

4. Mit der Vorlage zur Genehmigung ist ein Rechtsgutachten anerkannter Verfassungs- und Verwaltungsrechtler einzuholen, das darüber Aussagen macht, ob eine solche finanzielle Beteiligung der LHP an der SPSG zulässig ist.

 

 

Zu dieser Empfehlung des Hauptausschusses wurde den Stadtverordneten ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ausgereicht, der den Wortlaut hat:

 

Nr. 1 des Beschlusstextes wird folgendermaßen  geändert:

1. Die Landeshauptstadt Potsdam stellt beginnend ab 2014 bis zu 1 Mio. € pro Jahr für eine finanzielle Beteiligung der Stadt am Unterhaltungsaufwand in den im Potsdamer Stadtgebiet gelegenen Gärten und Parks der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg bereit.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter dieser Voraussetzung mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg eine Vereinbarung über den Zeitraum von fünf Jahren abzuschließen. Zwingende Bedingung ist, dass die Beteiligung der Stadt in diesem Zeitraum jährlich nicht mehr als eine Mio. Euro betragen darf. Die Mittel sind möglichst für die Pflege des Parks Sanssouci einzusetzen.

Der Vertrag ist dem Hauptausschuss vorzulegen.

3. Der Stadt ist ein Mitspracherecht zur Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel einzuräumen. Anzustreben ist ein Sitz im Stiftungsrat mit beratender Stimme.

hrlich ist jeweils im November von der Stiftung vor der Stadtverordnetenversammlung über die Verwendung der von der Stadt zur Verfügung gestellten Mittel zu berichten.

 

Dieser wird vom Stadtverordneten Dr. Scharfenberg namens der Antragstellerin zurückgezogen.

 

 

Zu dem vom Hauptausschuss empfohlenen Beschlusstext wird ein Änderungsantrag des Oberbürgermeisters (mit Datum vom 04.06.2013) eingebracht:

 

Der Beschlussvorschlag lautet dann (Änderungen zum Vorschlag HA fett):

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam beteiligt sich am Unterhaltungsaufwand in den im Potsdamer Stadtgebiet gelegenen Gärten und Parte der SPSG bis zu maximal 1 Mio. Euro/Jahr, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2014 und zunächst befristet für 2 5 Jahre.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) eine Vereinbarung Ober die finanzielle Beteiligung zu verhandeln abzuschließen. Der Vertrag ist der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung dem Hauptausschuss am 19.06.2013 vorzulegen.

 

  1. Der Stadt ist ein Mitspracherecht zur Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel einzuräumen. Anzustreben ist ein Sitz im Stiftungsrat mit beratender Stimme. Jährlich ist jeweils im November von der Stiftung vor der Stadtverordnetenversammlung über die Verwendung der von der Stadt zur Verfügung gestellten Mittel zu berichten. Die Mittel sind ausschließlichglichst r die Pflege des Parks Sanssouci einzusetzen."

 

4. Mit der Vorlage zur Genehmigung ist ein Rechtsgutachten anerkannter Verfassungs- und Verwaltungsrechtler einzuholen, das darüber Aussagen macht, ob eine solche finanzielle  Beteiligung der LHP an der SPSG zulässig ist.

 

 

In der Erläuterung des o. g. Änderungsantrages wird vom Oberbürgermeister folgende Änderung beantragt:

 

Im Punkt 3 wird die Streichung der Wortgruppe  im vorletzten Satz „vor der Stadtverordnetenversammlung“   aufgehoben.

 

Abstimmung:

Diese Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Der Ergänzungsantrag der Fraktion Die Andere (mit Datum vom 07.05.2013) mit dem Wortlaut:

Der Antrag 13/SW/0283 wird um folgende Passage ergänzt:

 

Der Oberbürgermeister wird außerdem beauftragt, mit dem Entwicklungsträger Bornstedter Feld eine Vereinbarung zu verhandeln, die sicherstellt, dass für den BUGA-Park ab 2014 kein Eintritt mehr erhoben wird, dass der jetzige Pflegestandard beibehalten wird und dass die Stadt Potsdam die dafür erforderlichen Mittel bis zu einer Höhe von 250.000 zur Verfügung stellt.

Der Vertrag ist der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

 

wird

 

mit 21 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 16 Ja-Stimmen.

 

 

Entsprechend dem Antrag der Fraktion BürgerBündnis wird gemäß § 24 Punkt 2. der Geschäftsordnung über die DS 13/SVV/0283 mit den o. g. Änderungen bzw. Ergänzungenamentlich abgestimmt.

 

 

Das zunächst bekannt gegebene Abstimmungsergebnis (28 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung wird vom Stadtverordneten Jäkel, Fraktion DIE LINKE, angezweifelt. Dies wird vom Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Herrn Schüler bestätigt und das Abstimmungsergebnis korrigiert.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam beteiligt sich am Unterhaltungsaufwand in den im Potsdamer Stadtgebiet gelegenen Gärten und Parks der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) bis zu maximal 1 Mio. Euro/Jahr, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2014 und zunächst befristet für  5 Jahre.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der SPSG eine Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung abzuschließen. Der Vertrag ist dem Hauptausschuss am 19.06.2013 vorzulegen.

 

  1. Der Stadt ist ein Mitspracherecht zur Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel einzuräumen. Anzustreben ist ein Sitz im Stiftungsrat mit beratender Stimme. Jährlich ist jeweils im November von der Stiftung vor der Stadtverordnetenversammlung über die Verwendung der von der Stadt zur Verfügung gestellten Mittel zu berichten. Die Mittel sind glichst r die Pflege des Parks Sanssouci einzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

(in namentlicher Abstimmung)

mit  31 Ja-Stimmen angenommen,

bei 13 Nein-Stimmen

und  1 Stimmenthaltung.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen