05.06.2013 - 2.10 Kopien aus Akteinsicht "Nachträge VU Krampnitz"

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Mit Verweis auf die „Dienstanweisung zur Erfüllung des Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte der Stadtverordneten“ wird die Frage vom Oberbürgermeister Herrn Jakobs beantwortet.

Bezüglich der Nachfrage des Stadtverordneten Menzel, was das Präsidium r eine angemessene Wahrnehmung tun könne, da er „sich in seinem verfassungsmäßigen Recht auf Kontrolle der Verwaltung beschnitten“hle, sagt der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung eine Antwort „in einem angemessenen Zeitraum“ zu.

 

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