05.06.2013 - 16 Satzung für eine Beherbergungssteuer erarbeiten...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Zusätze:
- Fraktionen SPD, CDU/ANW, Bündnis 90/Grüne
- Datum:
- Mi., 05.06.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Vorlage wird namens der Fraktionen SPD, CDU/ANBW und Bündnis 90/Die Grünen vom Stadtverordneten Heuer eingebracht.
Mit dem Änderungsantrag des Oberbürgermeisters zum 1. Satz wie folgt:
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für die Prüfung der Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetriebe in der Landeshauptstadt Potsdam aus.
erklären sich die Antragstellerinnen einverstanden.
Entsprechend dem Antrag der Fraktion BürgerBündnis wird gemäß § 24 Punkt 2. der Geschäftsordnung über die DS 13/SVV/0372 mit den o. g. Änderungen bzw. Ergänzungen namentlich abgestimmt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für die Prüfung der Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in der Landeshauptstadt Potsdam aus.
Die Prüfung über die Ausgestaltung der Satzung soll anhand des in der Anlage vorgelegten Satzungsentwurfes erfolgen.
Gegenstand der Übernachtungsteuer soll das Bereitstellen einer nicht beruflich bedingten, vorübergehenden Übernachtungsmöglichkeit gegen Entgelt (Beherbergung) im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam sein.
Die Steuer soll als indirekte Steuer ab dem 01.01.2014 erhoben werden.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, anhand des Satzungsentwurfes:
- die Höhe der Einnahmen zu kalkulieren,
- eine rechtliche Prüfung und ggf. nötige Überarbeitung vorzunehmen,
- die Kalkulation, die rechtliche Prüfung und eine Satzung als Vorlage zur Beschlussfassung in die Stadtverordnetenversammlung im September 2013 einzubringen.
Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, bis zum Dezember 2013 der Stadtverordnetenversammlung einen Bericht mit weiteren Modellen vorzulegen, die dafür geeignet sind, die Einnahmen für die Verbesserung der touristischen Infrastruktur zu erzielen. Den Kammern soll die Möglichkeit zur Mitwirkung und Stellungnahme zum Bericht gegeben werden.
Anlagen zur Vorlage
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