04.09.2013 - 7.12 Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Hauptausschuss hat der Vorlage mit folgender Änderung zugestimmt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Hauptausschuss monatlich umgehend über den Stand der Gespräche zum Umgang mit den nicht verausgabten Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (ca. 800 T ) zu informieren.

 

Entsprechend den Ausführungen der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung Frau Müller-Preinesberger liege jetzt die Verordnung zur Festsetzung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2013vor. Diese lege fest, dass rückwirkend zum 01.01.2013 die Bundesbeteiligung an den Kosten für die Unterkunft für das Land Brandenburg und damit für die Landeshauptstadt Potsdam von 5,4 % auf  2,7 % abgesenkt wird. Der Bund verzichtet für das Jahr 2012 auf eine Rückforderung der zu vielverausgabten Gelder, weil mit dieser Verordnung dem Anliegen der Spitzenverbände eine Spitzabrechnung, wenn eine Revision erfolgt, vorzunehmen entsprochen habe. Der Bundestag hat dieser Verordnung zugestimmt. Mit Schreiben vom 22.08.2013  hat das Bundesministerium aufgefordert, rückwirkend zum Januar 2013 diese Verrechnung vorzunehmen.

Frau Müller-Preinesberger gibt im Weiteren Informationen zu den Kosten für die Unterkunft im Jahr 2013 in Höhe von 38 Mio. Euro. Hinsichtlich der detaillierten finanziellen Auswirkungen auf die Landeshauptstadt Potsdam empfiehlt sie eine Verständigung im Ausschuss für Finanzen.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Wegewitz, Fraktion SPD, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Finanzen.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 13/SVV/0308 in den Ausschuss für Finanzen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Hauptausschuss monatlich über den Stand der Gespräche zum Umgang mit den nicht verausgabten Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (ca. 800 T €) zu informieren.

 

Die Entscheidung über den Umgang mit diesen nicht verausgabten Mitteln trifft die Stadtverordnetenversammlung.