04.09.2013 - 9.1 Beanstandung des Beschlusses - Sportstättensani...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Mit Schreiben vom 03.07.2013 hat der Oberbürgermeister den Beschluss 13/SVV/0269 vom 05. Juni 2013 beanstandet.

Die Gründe der Beanstandung werden vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Finanzen Herrn Exner mündlich untersetzt

 

 

Gemäß § 55  Abs. 1 Satz 4 BbKVerf wird anschließend über die DS 13/SVV/0269 in namentlicher Abstimmung entschieden.

 

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

r die Erneuerung von Außensportanlagen an Schulen wird dem KIS die außerplanmäßige Auszahlung i.H.v. 143.416 € im Haushaltsjahr 2012 genehmigt.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

in namentlicher Abstimmung

Zustimmung:

  2

Ablehnung:

33

Stimmenthaltung:

  8

 

Damit ist der Beschluss 13/SVV/0269 vom 05.06.2013 abgelehnt.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage