06.11.2013 - 7.12 Anhebung Kosten der Unterkunft

Beschluss:
abgelehnt
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Die Ausschüsse für Gesundheit und Soziales und für Finanzen sowie der Hauptausschuss haben die Vorlage (in der Fassung vom 14.10.2013 mit einer Ergänzung im 3. Absatz) abgelehnt.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Kostensätze, die als Kosten der Unterkunft (KdU) übernommen werden, generell angepasst werden müssen.

 

Das Prüfergebnis ist den Stadtverordneten im November 2013 vorzulegen.

 

Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, zur Sicherung der integrationspolitischen und wohnungspolitischen Zielsetzungen der Stadt für den Personenkreis der von Obdachlosigkeit bedrohten Jugendlichen und Familien sowie für besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge (z.B. Opfer von Folter und Gewalt, schwangere und alleinerziehende Frauen mit minderjährigen Kindern, Minderjährige, alte und behinderte Menschen) ab sofort und bis auf Weiteres Kosten der Unterkunft von bis zu 7 € kalt/ zu übernehmen.

 

Die Kosten, die für die Errichtung von Wohncontainern geplant waren, sollen zur Deckung des Mehraufwandes für die Kosten der Unterkunft für alle Bevölkerungsgruppen verwendet oder für den Bau preiswerter Wohnungen verwendet werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 4 Ja-Stimmen.

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Anlagen zur Vorlage