06.11.2013 - 6.7 Bebauungsplan Nr. 137 "Heinrich-Mann-Allee", Au...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 137 “Heinrich-Mann-Allee“ ist als einfacher Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2 a i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (siehe Anlage 1).

 

  1. Die erforderliche Prioritätenfestlegung zu diesem Planverfahren soll erst im weiteren Verfahren erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei  2 Gegenstimmen

und 2 Stimmenthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen