06.11.2013 - 7.22 Straßenreinigungssatzung 2014/15 - Differenzie...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
Reduzieren

Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält Herr Zillmann als Interessenvertreter des Bürgerbegehrens für die Turn- und Müllerstraße das beantragte Rederecht. Er erläutert das Ziel der Interessenvertretung, die o. g. Straßen wieder in die Reinigungsklasse 5 zurückzuführen.

 

 

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung hat der Vorlage mit folgender Änderung zugestimmt:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, für die Straßenreinigungssatzung 2014/2015 die Einführung einer Reinigungsklasse 3 a vorzusehen zu prüfen. In diese Reinigungsklasse sollen alle bisher in der Reinigungsklasse 3 aufgeführten Straßen, außer den nachfolgend genannten Straßen, übertragen werden. Folgende Straßen verbleiben in der Reinigungsklasse 3:

              Garnstraße

              Karl-Liebknecht-Str. von Großbeerenstr. bis Semmelweißstr.

              Rudolf-Breitscheid-Str. von Alt Nowawes bis Plantagenstr.

              Tuchmacherstr. von Garnstr. bis Spindelstr.

In der Reinigungsklasse 3 a erfolgt in allen Modulen nur noch eine 14-tägige Reinigung. In der Reinigungsklasse 3 erfolgt unverändert eine wöchentliche Reinigung in allen Modulen.

 

 

Der den Stadtverordneten ausgereichte Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE (vom 21.10.2013) wird vom Stadtverordneten Jäkel mündlich untersetzt:

 

Die Tuchmacherstraße und die Garnstraße sind ebenfalls in die RK 3 a mit 14-tägiger Reinigung einzuordnen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Rietz, Fraktion CDU/ANW, beantragt die Überweisung der Vorlage mit dem o. g. Änderungsantrag in den Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ndliche Entwicklung.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 13/SVV/0496 mit dem o. g. Änderungsantrag in den Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und  ländliche Entwicklung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage