06.11.2013 - 6.19 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 138 „Am Schlaatz“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 1 BauGB als einfacher Bebauungsplan in einem vereinfachten Verfahren aufzustellen.

 

Eine Entscheidung über die Priorität für dieses Bauleitplanverfahren entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung wird erst im weiteren Aufstellungsverfahren getroffen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen