04.12.2013 - 6.12 Straßenreinigungssatzung 2014/15 - Differenzie...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Dieser Antrag hat sich mit Beschlussfassung der Drucksache 13/SVV/0666 erledigt.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, für die Straßenreinigungssatzung 2014/2015 die Einführung einer Reinigungsklasse 3a vorzusehen. In diese Reinigungsklasse sollen alle bisher in der Reinigungsklasse 3 aufgeführten Straßen, außer die nachfolgend genannten Straßen, übertragen werden. Folgende Straßen verbleiben in der Reinigungsklasse 3:

  • Garnstraße
  • Karl-Liebknecht-Str. von Großbeerenstr. bis Semmelweißstr.
  • Rudolf-Breitscheid-Str. von Alt Nowawes bis Plantagenstr.
  • Tuchmacherstr. von Garnstr. bis Spindelstr.

In der Reinigungsklasse 3a erfolgt in allen Modulen nur noch eine 14tägige Reinigung. In der Reinigungsklasse 3 erfolgt unverändert eine wöchentliche Reinigung in allen Modulen.

 

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Anlagen zur Vorlage