23.01.2013 - 4.11 Mustergesellschaftsvertrag für Mutterunternehme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Dr. Scharfenberg interessiert, wie mit den Gesellschaften verfahren werde, die nicht diesen Regeln entsprechen.

Die Zusammensetzung der Aufsichtsräte sei nach den alten Vorschriften erfolgt; zwischenzeitlich gebe es die Hinweise des MI, dass das anders konstruiert werden müsse; er stellt die Frage, was jetzt geschehe.

 

Frau Hartmann führt kurz an, dass man zunächst einen Mustergesellschaftsvertrag beschließen lasse wolle; anhand des Mustervertrages wolle man dann die Abstimmung mit den einzelnen Gesellschaften vornehmen und dann müsse man auch über die Konstruktion reden. Man wollte dies parallel machen. Es betrifft 4 Unternehmen. Im Laufe des Jahres 2013 können die Veränderungen vorliegen.

 

Herr Schultheiß nimmt Bezug auf den § 6 Gesellschafterversammlung und frage nach, wer teilnehmen soll und wer stimmberechtigt ist.

 

Der Oberbürgermeister führt an, dass es eine förmliche Einladung gebe; sowohl der Aufsichtsratsvorsitzende, das Beteiligungsmanagement und die gesamte Geschäftsführung sitzen am Tisch. Es gibt klare Beschlussvorlagen. Dabei gebe es verschiedene Verfahren; manche müssen dem Hauptausschuss vorher zur Kenntnis gegeben werden. Stimmrecht gebe es natürlich nur für ihn als Gesellschaftsvertreter.

 

Die Vorlage wird mehrheitlich, mit 6 Enthaltungen, zur Beschlussfassung durch die StVV empfohlen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Mustergesellschaftsvertrag für Mutterunternehmen der Landeshauptstadt Potsdam,

 

2.      Der unter 1. beschlossene Mustergesellschaftsvertrag wird Anlage zum Public Corporate Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam,

 

3.      Die Gesellschaftsverträge der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH, der Pro Potsdam GmbH, der Stadtwerke Potsdam GmbH und der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH sind an die Regelungen des unter 1. beschlossenen Mustergesellschaftsvertrages anzupassen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Mustergesellschaftsvertrag für Mutterunternehmen der Landeshauptstadt Potsdam,

 

2.      Der unter 1. beschlossene Mustergesellschaftsvertrag wird Anlage zum Public Corporate Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam,

 

3.      Die Gesellschaftsverträge der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH, der Pro Potsdam GmbH, der Stadtwerke Potsdam GmbH und der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH sind an die Regelungen des unter 1. beschlossenen Mustergesellschaftsvertrages anzupassen.

 

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Anlagen zur Vorlage