23.01.2013 - 4.5 Eckwertebeschluss für die Planung der Haushalts...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Zur Kenntnis genommen.

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Grundlagen für die detaillierte Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2013/2014 sind:

 

-               die Planwerte der mittelfristigen Ergebnisplanung, die mit dem Haushaltsplan 2012 für die  Haushaltsjahre 2013 und 2014 vorgegeben wurden

-               der aktualisierte und an den Orientierungsdaten des Landes Brandenburg vom September 2012 ausgerichtete Bericht zu den finanziellen Rahmenbedingungen für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Anlage 1) und

-               die aus der mittelfristigen Ergebnisplanung abgeleiteten Geschäftsbereichsbudgets für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Anlage 2)

-               die von den Geschäftsbereichen definierten Handlungsschwerpunkte für das Jahr 2013 (Anlage 3).

 

Der in der mittelfristigen Ergebnisplanung des Haushaltes 2012 für das Haushaltsjahr 2013 ausgewiesene Fehlbedarf in Höhe von insgesamt 11,3 Mio. € soll nicht überschritten werden.

Der für 2014 ausgewiesene Fehlbedarf in Höhe von insgesamt 9,8 Mio. € soll zumindest halbiert werden.

 

2.               Die mit dem Haushaltsplan 2012 zugleich für das Haushaltsjahr 2013 bis 2015 vorgelegten Planwerte der mittelfristigen Investitionsplanung sind Grundlage für die Investitionsplanung ab 2013. In Anbetracht der ab 2013 erheblich sinkenden investiven Schlüsselzuweisungen (voraussichtliche Gesamtsumme an Mindereinzahlungen im Planungszeitraum 2013 – 2015 = 14,0 Mio. €) ist das Investitionsprogramm dahingehend zu überarbeiten, dass die fehlenden Einzahlungen durch Maßnahmenstreckungen, -verschiebungen, aber auch durch Maßnahmenverzicht kompensiert werden. Das Kompensationsgebot gilt im Übrigen auch für die Veranschlagung neuer unabweisbarer Maßnahmen. Zur Absicherung der Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde in der mittelfristigen Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2013 eine Kreditaufnahme in he von 1.700.000 € veranschlagt. Dieser Betrag soll im Rahmen der Erstellung des Finanzplanentwurfes für 2013 nicht überschritten werden.

 

3.               Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können Umschichtungen zwischen den Budgets vorgenommen werden.

 

4.               Etwaige Veränderungen bei nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Eckwertebeschlusses ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.

 

5.               Die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen der Haushaltssicherung wird weiter intensiviert. Folgende Zielsetzungen werden im Sinne eines investitionsorientierten Haushaltes verfolgt:

             

Neben der unabdingbaren Einhaltung der Eckwertvorgaben für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 sind  

 

-  für das Haushaltsjahr 2015 der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt anzustreben und

-  für das Haushaltsjahr 2016 ein zahlungswirksamer Überschuss anzustreben.

 

Grundlage für die Intensivierung der Arbeit an der nachhaltigen Haushaltssicherung bildet der Verwaltungsbericht zum 17-Punkte-Paket (Anlage 4). Hierin sind unterschiedliche Handlungsansätze dargestellt, deren Realisierung jeweils einer Entscheidung  der Stadtverordnetenversammlung unterliegt.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage